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Bundesregierung beantwortet kleine Anfrage der AfD

„Regelungen sparen Geld für GKV und Arbeitgeber“

mg
Politik
2024 sorgten Überweisungen der GKV ins Ausland für Wirbel. Nun erklärt die Bundesregierung, warum die zugrundeliegenden Sozialversicherungsabkommen Kosten reduzieren – anders als von der AfD suggeriert.

Die Vorgeschichte: FOCUS Online hatte im Januar 2024 berichtet, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im Zeitraum von 2020 bis 2023 insgesamt knapp 90 Millionen Euro ins Ausland überwiesen haben. Die Zahlungen gingen demnach an Empfänger in Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Nordmazedonien sowie in die Türkei, auf die mit etwa 60 Millionen Euro der mit Abstand größte Anteil entfiel.

Diese Transferleistungen stießen „in Teilen der Bevölkerung nicht gerade auf Begeisterung“, schrieb das Portal damals, rechnete aber auch vor, dass die finanzielle Belastung der GKV durch diese Praxis minimal ist – konkret machten die Auslandsüberweisungen „im Durchschnitt nur 0,0066 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben aus.“ Das Blatt lieferte noch ein anschauliches Beispiel: Selbst „wenn man das Abkommen mit der Türkei stoppen würde, läge die Entlastung eines gesetzlich Krankenversicherten, der den aktuellen Höchstbeitrag von 843,53 Euro zahlt, gerade mal bei rund 5 Cent im Monat.“

Rechtsgrundlage für die Überweisungen der GKV sind das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 sowie das deutsch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen von 1968. Danach werden Mittel zur Familien(kranken)versicherung an im Ausland lebende Angehörige von in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern ausgezahlt. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort auf die Anfrage der AfD, die Maßnahme (hier Bezugnahme zur Regelung mit der Türkei) sei „ein sinnvoller Bestandteil des Abkommens und auch heute noch von Bedeutung für den Teil der über 500.000 aus der Türkei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Familienangehörigen nicht nach Deutschland nachgezogen, sondern nicht zuletzt aufgrund der sozialen Absicherung im Heimatland geblieben sind.“ Weiter heißt es: „Durch die Anwendung des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens entstehen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des vereinbarten Abrechnungsverfahrens basierend auf Monatspauschalen unter Zugrundelegung des türkischen Kostenniveaus und des (...) unbürokratischen Verwaltungsverfahrens keine Mehrbelastungen, sondern sogar erhebliche Einsparungen.“

Zahlungen liegen nicht in einer beitragsrelevanten Größe

Trotzdem stellt die AfD in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung die Zahlungen in Zusammenhang mit dem Milliardendefizit der GKV und suggeriert so, eine Aufkündigung der Abkommen sei womöglich geeignet, die GKV-Beiträge zu stabilisieren. Eine Darstellung, der die Bundesregierung deutlich widerspricht: Die vorliegenden Daten zeigten, „dass der Anteil der gegenüber der Türkei zu leistenden Erstattungsbeträge im Vergleich zu den Gesamtkosten der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland im Promillebereich liegt und somit keine beitragssatzrelevante Größe darstellt.“ Im Übrigen habe das Abkommen „erhebliche Vorteile auch für deutsche Staatsangehörige und deutsche Arbeitgeber“.

So werde durch das Abkommen eine doppelte Versicherungspflicht und damit verbunden eine doppelte Beitragslast bei Entsendungen vermieden. Zudem gilt für entsandte deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich ihrer Familienangehörigen sowie dort sich vorübergehend aufhaltende deutsche Touristinnen und Touristen, Rentnerinnen und Rentner oder Studierende der Versicherungsschutz in der deutschen Kranken- beziehungsweise Unfallversicherung fort, „so dass sie beispielsweise im Falle der Erkrankung aushilfsweise medizinische Leistungen durch den Krankenversicherungsträger im Aufenthaltsort erhalten können.“

Kündigung des Abkommens würde zu Kostensteigerungen führen

Auf die Frage der AfD nach der Höhe der Einspareffekte in der GKV für den Fall, man würde „die Praxis der Auslandszahlungen stoppen und die Einsparungen vollständig zur Beitragssenkung nutzen“, gibt die Bundesregierung eine Schätzung ab: Demnach betrage der Anteil der gegenüber den Abkommensstaaten zu leistenden jährlichen Erstattungsbeträge im Vergleich zu den Gesamtkosten der GKV in den vergangenen Jahren 0,01 Prozent, schreibt sie und betont, gleichzeitig seien die Ausgaben der GKV „deutlich höher, wenn die Familienangehörigen von ihrem Recht, nach Deutschland nachzuziehen oder hier zu wohnen, Gebrauch machen würden und zu höheren deutschen Sätzen medizinische Versorgung erhalten würden.“

FOCUS online hatte es bereits 2024 etwas plastischer formuliert: Es sei eine einfache Rechnung. „2022 kostete ein Versicherter die deutsche gesetzliche Krankenversicherung im Durchschnitt rund 310 Euro pro Monat. Eine ganze Familie in der Türkei hingegen nur 21,06 Euro.“

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