Bund und Länder planen schärfere Kontrollen

Regierung geht gegen Betrugsfälle bei Corona-Schnelltests vor

pr
Auf mutmaßliche Betrugsfälle bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests haben Bund und Länder jetzt reagiert. Es soll schärfere Vorgaben für Teststellen geben und die Testverordnung soll angepasst werden.

In einer Schaltkonferenz hatten sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Gesundheitsminister der Länder gestern auf Maßnahmen geeinigt. Kurzfristig sollen Neuregelungen in der Testverordnung umgesetzt werden. So sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen geltend gemachten Sachkosten mit der Zahl der in den Zentren abgerechneten Tests abgleichen können.

Finanzämter sollen Umsätze auf Plausibilität prüfen

Außerdem sollen die Finanzämter die Möglichkeit erhalten, über die Steuer-Identifikationsnummer die Umsätze der Testzentren auf Plausibilität zu prüfen. Über die Höhe der künftigen Kostenerstattung gibt es bisher noch keine Entscheidung, sie soll aber niedriger ausfallen als bislang . Testzentrumsbetreiber erhalten dafür bisher pauschal 18 Euro pro Schnelltest. Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll nun weiter beraten werden, wie Betrug weiter verhindert werden kann. Details zu den geplanten Maßnahmen liegen noch nicht vor.

Aufgrund von Recherchen von WDR, NDR und der Süddeutschen Zeitung waren am Wochenende Verdachtsfälle auf Betrug bei Corona-Schnelltests bekannt geworden. Betreiber sollen mehr Tests abgerechnet haben als tatsächlich durchgeführt worden sind. Den Recherchen zufolge gibt es kaum eine Kontrolle darüber, wie viele Tests die Zentren durchführen und abrechnen und ob dabei alles korrekt läuft. Den Berichten zufolge genüge es, wenn sie den jeweiligen KVen die Zahl der Getesteten ohne jeglichen Beleg übermitteln – danach werde gezahlt.

Weder Namen noch irgendwelche belege sind notwendig

Der Grund: Die Testverordnung des BMG sieht für die Abrechnung weder die Namen der Getesteten noch irgendwelche Einkaufsbelege über Tests vor. Hierbei spielen auch datenschutzrechtliche Gründe eine Rolle. Spahn war wegen der Vorfälle stark in die Kritik geraten, ebenso die NRW-Landesregierung.

Zuvor hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) klargestellt, dass die fachliche Kontrolle, wer die Bürgertests durchführen kann und ob dies auch korrekt erfolge, den Gesundheitsämtern obliege. Die KVen nähmen einzig gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen.

Wer ist für die Kontrolle zuständig?

Unterdessen wehren sich KVen gegen die vom Bund geäußerten Pläne und befürchten einen Mehraufwand. Und die Kommunen sehen den Bund in der Pflicht, selbst für die Kontrolle der kostenlosen Bürgertests zu sorgen. Spahn hingegen sagte im Deutschlandfunk, dass der Bund nicht kontrollieren könne, ob die Testzentren die Kosten für die Bürgertests korrekt abrechnen. Die Zentren seien von den Kommunen beauftragt und müssten auch von diesen kontrolliert werden.

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