Regierung kauft Schutzmittel im Schnellverfahren
Die Kritik an der Versorgungslage von medizinischen Schutzmitteln seitens der Ärzte in Krankenhäusern und Niederlassungen bringt die Bundesregierung inzwischen dazu, Masken und Kittel im Schnellverfahren zu beschaffen.
Mindestens 25.000 Stück müssen pro Auftrag lieferbar sein
Dafür benötigt es keine Verhandlungen mit Unternehmen und Lieferanten, was das Beschaffungsverfahren vereinfachen und beschleunigen soll. Die Anforderung lautet lediglich: Mindestens 25.000 Stück müssen pro Auftrag lieferbar sein.
Wenn sich die Lage in den kommenden Wochen weiter zuspitzt und die Zahl der Infizierten in den Krankenhäusern deutlich zunehmen wird, müssen Ärzte und das Gesundheitspersonal dort gut geschützt sein, erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den neuen Beschaffungsfahrplan.
Die Schutzmittel werden an die KVen der Länder verteilt. Sie sind für die weitere Distribution zuständig. „Das BMG informiert täglich, welche Mengen sich in der Zulieferung befinden", berichtete der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) Dr. Andreas Gassen. "Auch wenn die ersten Lieferungen nicht ausreichend waren, scheint sich der Umfang der Lieferungen zu erhöhen.“
Eine CE-Kennzeichnung ist nicht mehr nötig
Damit die schnelle Beschaffung zum erhöhten Bedarf erleichtert werden kann, sieht die Bundesregierung von der europäischen CE-Kennzeichnung als Prüfstandard ab. Die Schutzmittel müssten aber in jedem Fall den Prüfkriterien der Behörden in den USA, Kanada, Australien oder Japan als "verkehrsmäßig" und damit ungefähr dem Schutzstandard der EU entsprechen.
Hersteller versichern mit der CE-Kennzeichnung die Einhaltung europäischer Schutz- und Qualitätsstandards. Da die Produktion der Nachfrage derzeit nicht nachkommt, muss darauf verzichtet werden, um den Bedarf an Mitteln aus anderen Ländern zu decken.