Regierung plant Verlängerung des Lockdown bis zum 28. März
Heute Nachmittag ab 14 Uhr findet per Videoschalte der nächste Ländergipfel statt, bei dem Bund und Länder zusammenkommen, um über die künftige Corona-Strategie zu entscheiden.
Der zm-Redaktion lag im Vorfeld des Treffens der Beschlussentwurf von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Bundesländer mit den geplanten Maßnahmen vor. Allerdings musste das Papier heute früh auf Druck der Wirtschaft nochmals überarbeitet werden, wie der Tagesspiegel berichtet. Eigentlich geplante Lockerungen für die Osterfeiertage und eine geplante Testpflicht für Arbeitgeber wurden wieder gestrichen.
Fast ein Drittel der Deutschen ist Pandemie-müde.
Die Erwartungen sind hoch, während die Zustimmung zu den Maßnahmen langsam abnimmt. Laut Cosmo-Studie ist die Pandemiemüdigkeit seit dem zweiten Shutdown gestiegen. Fast ein Drittel der Deutschen ist Pandemie-müde.
Gleichzeitig steigen die Infektionszahlen in Deutschland wieder an, der angestrebte Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen rückt in weite Ferne. Auch die Gefahr durch die ansteckendere und potenziell aggressivere britische Variante wird immer größer: Der Virologe Christian Drosten schätzt den Anteil britischen Corona-Mutation B.1.1.7 an den Infektionen in Deutschland mittlerweile auf ungefähr 50 Prozent, wie er in seinem gestrigen Podcast "Coronavirus-Update" beim NDR-Info bekannt gab. Neue Daten zur Ausbreitung der Coronavirus-Varianten werden in dieser Woche vom Robert Koch-Institut (RKI) erwartet.
Eine umfassende Teststrategie soll Lockerungen ermöglichen
In dem Entwurf der „4-er Runde” – bestehend aus Kanzlerin Angela Merkel (CDU), Vizekanzler Olaf Scholz (SPD), dem aktuellen Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) sowie seinem Stellvertreter Markus Söder (CSU) – ist ein Kurswechsel erkennbar. Man rückt anscheinend davon ab, sich nur an dem Inzidenzwert zu konzentrieren. Zwei Faktoren sollen das Pandemiegeschehen verändern: „Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in sehr großen Mengen.”
„Für die nächsten Wochen und Monate wird es bei stabilem Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen”, so steht es in dem Papier. Bis alle Bürgerinnen und Bürger ein Impfangebot erhalten haben, sollen regelmäßige Corona-Tests mehr Normalität und sichere Kontakte ermöglichen. Laut dem Entwurf sind Schnelltests inzwischen in großer Zahl verfügbar und das Testangebot auf dem Markt wird durch kostengünstige Selbsttests erweitert. Bis zum Ende der laufenden Kalenderwoche sollen nach Angaben der Hersteller mehr als elf Millionen Impfdosen an die Länder ausgeliefert sein, heißt es in dem Papier.
Geplant ist, die Nationale Teststrategie um folgende Maßnahmen zu ergänzen, die bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden sollen:
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Schulen und Kitas
: Lehrer und Erzieher sowie alle Schüler erhalten pro Präsenzwoche das Angebot von einem kostenlosen Schnelltest.
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Allen anderen Bürgern
sollen über Testzentren, bei niedergelassenen Ärzten oder anderen von der Kommune beauftragten Anbietern einmal pro Woche ein Schnelltest ermöglicht werden. Die Kosten trägt der Bund.
Der Entwurf der 4-er-Runde
Geplant ist, den Lockdown bis zum 28. März zu verlängern, mit folgenden Ausnahmen:
Es sollen laut Entwurf ab dem 8. März wiedermehr private Zusammenkünftemöglich sein: Statt wie bisher ein Haushalt plus eine weitere Person, sollensichzwei Haushalte mit maximal fünf Personentreffen können (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt).
„Notbremse”:Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, soll sich die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften erneut nur auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränken.
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärktesollen einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. Sie könnten somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter wieder öffnen.
Auch Fahr- und Flugschulen sowie bisher noch geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebesollen demnach wieder öffnen dürfen. Für Letztere soll allerdings ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest sowohl für das Personal als auch für die Kundschaft Voraussetzung sein.
Dritter Öffnungsschritt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen:Wird in dem Land oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erreicht, so könne das jeweilige Land folgende Öffnungen landesweit oder regional vorsehen:
Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche
Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (maximal 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern
Öffnung des Einzelhandels für „Click and Meet“-Angebote, wobei ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann.
Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu 10 Kindern bis 14 Jahre im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.
Vierter Öffnungsschritt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen:Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 35 Neuinfektionen bleibt, könne das Land laut Entwurf landesweit oder regional Folgendes erwägen:
Öffnung der Außengastronomie
Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
Fünfter Öffnungsschritt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen:Wenn sich die Inzidenzwerte 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt nicht verschlechtert haben, könne das Land landesweit oder regional Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern ermöglichen.
Am 22. März wollen sich Bund und Länder laut Beschlussvorlage erneut treffen.
Dann will die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder über weitere Öffnungsschritte und Perspektiven für die noch nicht berücksichtigten Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels beraten.