RKI unterscheidet drei Formen einer SARS-CoV-2-Reinfektion
Dazu veröffentlicht das Institut eine Übersicht . Sie enthält Kriterien, die für die Bewertung von SARS-CoV-2-Infektionen gelten, die ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Bewertung erfolgt laut RKI unabhängig vom Impfstatus der infizierten Person
A: Sichere/Bestätigte Reinfektion
Die Genomsequenz des Virus von vorausgehender SARS-CoV-2-Infektion ist bekannt UND die Genomsequenz des Virus der aktuellen SARS-CoV-2-Infektion ist bekannt UND Genomsequenzen der Viren von vorausgehender und aktueller SARS-CoV-2-Infektion stimmen nicht überein.
B: Wahrscheinliche Reinfektion
Voraussetzung: Für mindestens eine der beiden bestätigten SARS-CoV-2-Infektionen ist kein Ergebnis der Genomsequenzierung vorliegend oder bekannt.
Die Person hat nach einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion die akute respiratorische Erkrankung überwunden oder hatte eine asymptomatische SARS-CoV-2-Infektion UND wurde nach der vorausgehenden SARS-CoV-2-Infektion mittels PCR abschließend mindestens einmal negativ getestet oder der letzte positive PCR-Nachweis der vorausgehenden Infektion ist länger als 3 Monate zurückliegend UND die Anzahl der SARS-CoV-2-Genomkopien im Rahmen des aktuellen PCR-Nachweises ≥106/ml oder Ct-Wert <30.
C: Mögliche Reinfektion
Voraussetzung: Weder A noch B treffen zu.
Die Person hat nach einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion die akute respiratorische Erkrankung überwunden oder hatte eine asymptomatische SARS-CoV-2-Infektion UND wurde nach der vorausgehenden SARS-CoV-2-Infektion mittels PCR abschließend mindestens einmal negativ getestet oder der letzte positive PCR-Nachweis der vorausgehenden Infektion ist länger als 3 Monate zurückliegend UND die Person wurde mittels PCR positiv auf SARS-CoV-2 getestet, aber Anzahl der SARS-CoV-2-Genomkopien im Rahmen des aktuellen PCR-Nachweises <106/ml oder Ct-Wert ≥30 oder beide Angaben nicht bekannt.