Reaktionen auf die Krankenhausreform

Ruf nach Nachbesserungen werden laut

pr
Politik
Die Krankenhausreform hat am 22. November den Bundesrat passiert. Sie kann damit ab 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Reform bleibt umstritten und Klagen drohen, wie Reaktionen aus der Fachwelt zeigen.

Von einem anspruchsvollen Projekt zur Verbesserung der Krankenhausversorgung sprach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach der Billigung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 22. November im Bundesrat. Er appellierte an alle kritischen Länder, sich jetzt konstruktiv an dem notwendigen Transformationsprozess zu beteiligen.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes gab es aus der Fachwelt viele kritische Stimmen. Zahlreiche Leerstellen – unter anderem im Hinblick auf die Krankenhausplanung, auf die Sicherung der flächendeckenden Grundversorgung und die nachhaltige Finanzierung der Kliniken – sieht beispielsweise die Bundesärztekammer. Sie müssten in den nächsten Wochen und Monaten geschlossen werden, betonte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: „Die Reform kann nur gelingen, wenn der Bund mit den Ländern zusammenarbeitet und stärker als bisher auf die Hinweise aus der Praxis hört. Das gilt für die konkrete Umsetzung des nun beschlossenen Gesetzes, aber auch für notwendige gesetzliche Nachbesserungen, die in der neuen Legislaturperiode kommen müssen.“

Man könne sich nicht erlauben, auf die „perfekte Reform“ zu warten, kommentierte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis. In der nächsten Legislaturperiode müsse darum gehen, die Krankenhausreform besser zu machen. „Selbstverständlich erwarten wir von einer neuen Bundesregierung, dass sie die verfassungswidrige Teilfinanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds aus GKV-Beitragsgeldern wieder streicht“, formulierte sie weiter. „Die Zusatzkosten von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr für die gesetzlichen Krankenkassen zur Teil-Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds wären ein zusätzlicher Beschleuniger für weitere Beitragssatzerhöhungen in den kommenden Jahren“, warnte sie.

Auf einheitliche Qualitätskriterien pochte der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas. Das Votum des Bundesrats mache den Weg frei für mehr Qualität und Spezialisierung in Kliniken. Auf dieser Basis müsse die Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren die Krankenhauslandschaft konsequent umbauen mit dem Ziel einer besseren Arbeitsteilung, das führe auch zu einer besseren Qualität.

Licht und Schatten bei der Reform sieht Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes. Das jetzt vorliegende Ergebnis müsse aus ihrer Sicht noch den Realitätstest bestehen. Johna: „Offenkundige Defizite können, ja müssen dann in der neuen Legislaturperiode beseitigt und Bürokratie tatsächlich abgebaut werden.“

Klagen gegen das neue Gesetz sind nicht ausgeschlossen

Umgehend korrigieren müsse eine neue Regierung in der nächsten Legislaturperiode die Reform, verlangte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß. Die Versorgung werde sich in Deutschland nicht verbessern, sondern vielfach verschlechtern und in einigen Regionen sogar ganz wegbrechen, prognostiziert er. Der politische Streit um den richtigen Weg werde bis weit in das kommende Jahr weitergehen. Und: „Anstelle der versprochenen ,Versorgungsverbesserung' werden die Bürgerinnen und Bürger erleben, dass notwendige Versorgungsangebote auch bei Notfällen in ihren Heimatregionen wegbrechen. Wartelisten, weite Wege und andauernde Verunsicherung sind die Folge. Eine Verbesserung der Versorgung werden die Bürgerinnen und Bürger auf Jahre hinaus nicht erleben.“

Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) forderte nach Verabschiedung des Gesetzes, dass die nächste Bundesregierung zeitnah nach Amtsantritt die nötigen Korrekturen an dem Gesetz auf den Weg bringt. „Ich schließe allerdings auch eine Klage vor Gericht nicht aus“, sagte er. Medienberichten zufolge hatte auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) vor einiger Zeit angekündigt, möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Reform klagen zu wollen. Und einige Krankenkassen könnten gegen die geplante Finanzierung des Transformationsfonds vor Gericht ziehen.

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