Sachsen gibt generelle COVID-19-Impfempfehlung ab zwölf Jahren
Die überaus dynamische Entwicklung der Pandemie sowie auch der nahezu täglich anwachsende Wissensstand zur Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus machten ein Update der SIKO-Empfehlungen schon drei Wochen nach der letzten Aktualisierung erforderlich, teilt die Sächsische Impfkommission (SIKO) mit.
Daten aus den USA und Israel sind eingeflossen
Bisher galt in Sachsen die Empfehlung für Jugendliche ab 16 Jahren. Zur generellen Impfempfehlung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren seien die Daten aus den USA und Israel zur individuellen und auch epidemiologischen Nutzen-Risiko-Abwägung eingeflossen, begründet die SIKO ihre Empfehlung: Hier überwiege der Nutzen eindeutig das Risiko adverser Reaktionen.
Wichtig: ein aufklärendes Gespräch
Wichtig sei ein entsprechendes aufklärendes Gespräch mit Sorgeberechtigten und Impflingen, betont die SIKO in ihrer Empfehlung. Für zwölf- bis 15-Jährige wurde die Impfung in Sachsen bisher nur bei bestimmten Risikofaktoren und chronischen Krankheiten empfohlen, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf der COVID-19-Infektion einhergehen. Dazu gehörten etwa Trisomie 21, Immundefekte, schwere Lungenerkrankungen oder andere schwere chronische Erkrankungen.
Die für die bundesweiten Impfempfehlungen maßgebliche Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt nach wie vor die Impfung bei 12- bis 17-Jährigen nur bei Vorerkrankungen oder wenn bei Angehörigen eine Gefahr für einen schweren oder tödlichen Verlauf von COVID-19 droht. Wichtig hierbei: die individuelle ärztliche Beratung. Eine generelle Impfempfehlung für alle zwölf- bis 17-Jährige hat die STIKO bisher nicht ausgesprochen – trotz drängender Forderungen aus der Politik. Die STIKO verweist hier auf die bisher unzureichende Datenlage.
"Beide Empfehlungen verstehen sich als Ergänzung"
Der Präsident der sächsischen Ärztekammer und Facharzt für Allgemeinmedizin, Erik Bodendieck, unterstreicht gegenüber den zm, dass sowohl die Impfempfehlungen der SIKO wie auch die der STIKO die Behandlungshoheit des Arztes stärken. „Beide Empfehlungen verstehen sich als Ergänzung,“ erklärt er. „Sie dienen dem Arzt als Handlungskorridore im Praxisalltag.“
Es bleibe in jedem Fall im Ermessen des Arztes
Bodendieck verweist auf die Erkenntnisse aus den USA und aus Israel. Es bleibe in jedem Fall im Ermessen des Arztes, je nach Indikationsstellung einen Jugendlichen zu impfen – oder eben auch nicht. Das sei eine individuelle Abwägung von Nutzen und Risiken. Entschieden wehrt sich Bodendieck gegen den politischen Druck, der gegenüber der STIKO aufgebaut würde, um den Impfstoff generell für alle 12- bis 17-Jährige freizugeben. Eine politische Einflussnahme auf wissenschaftliche Prozesse sei nicht zielführend.
Heute Nachmittag beraten die Gesundheitsminister der Länder über einen Vorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium, generell allen 12- bis 17-Jährigen eine Impfung gegen COVID-19 anzubieten.