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Fachkräftesicherung

Sachsen hat jetzt ein Landzahnarztgesetz

sth
Politik
Der Sächsische Landtag hat mit deutlicher Mehrheit und ohne Gegenstimmen das Sächsische Landzahnarztgesetz verabschiedet. Zentraler Bestandteil ist die Einführung einer Landzahnarztquote für das Studium.

Ein entsprechender Antrag war Ende September 2025 gemeinsam von CDU, BSW und SPD in den Landtag eingebracht worden. Die zahnärztlichen Körperschaften in Sachsen hatten im Vorfeld immer wieder ein Landzahnarztgesetz gefordert, das die zahnärztliche Versorgung im Freistaat zukunftsfähig gestaltet.

Das nun verabschiedete Gesetz regelt den Zugang zum Studium der Zahnmedizin für einen kleinen Teil der Studierenden durch eine Vorabquote – die sogenannte Landzahnarztquote. Dafür wird ein zweistufiges Vergabeverfahren eingeführt, zu dem explizit auch Bewerberinnen und Bewerber eingeladen werden können, deren Numerus Clausus für einen Studienplatz nicht ausgereicht hätte. Denn: Das neue Auswahlverfahren berücksichtigt neben der Abiturnote zusätzliche Qualifikationen, die für das Zahnmedizinstudium sowie die Berufsausübung von Bedeutung sind.

Ab dem Wintersemester 2026/27 werden jährlich 8 von insgesamt 109 Studienplätzen an den beiden Universitätsstandorten Dresden und Leipzig über die Landzahnarztquote vergeben. Bewerberinnen und Bewerber, „die sich für diese Plätze qualifizieren, verpflichten sich, nach ihrem Abschluss für zehn Jahre in unterversorgten Regionen und in Gebieten mit besonderem lokalem Versorgungsbedarf vertragszahnärztlich tätig zu werden“, teilten die Landeszahnärztekammer Sachsen (LZKS) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen (KZVS) in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Eine Landzahnarztquote allein reicht nicht aus

Aus Sicht der Zahnärzteschaft im Freistaat bedarf es neben dem Gesetz weiterer Maßnahmen, um dem drohenden Zahnärztemangel entgegenzuwirken. Die zahnmedizinische Fakultät der Universität Leipzig startet zu diesem Zweck in Kooperation mit der KZVS die „Leipziger Praxisstart Initiative Zahnmedizin“ (LEIPIZ). Ab dem Sommersemester 2026 ermöglicht sie allen teilnehmenden Studierenden frühe Einblicke in die zahnärztliche Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum.

„Das Landzahnarztgesetz ist ein erster wichtiger Schritt“, kommentiert der Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen, Dr. Thomas Breyer. Er fügt hinzu: „Nun kommt es darauf an, weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Landesstipendienprogramm zur schnelleren und unbürokratischen Unterstützung von Zahnmedizinstudierenden, auf den Weg zu bringen.“

Dr. med. Holger Weißig, Vorstandsvorsitzender der KZVS, betonte, dass die Zusammenarbeit aller Beteiligten sehr konstruktiv gewesen sei: „Wenn Politik und zahnärztliche Selbstverwaltung eng kooperieren und sich für ein gemeinsames Ziel stark machen, kann ein gutes Resultat zustande kommen.“

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