Anhörung zur UPD

Sachverständige sagen lange Beratungslücke voraus

Susanne Theisen
Die Überführung der Unabhängigen Patientenberatung in eine Stiftung war Thema im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Die Sorge der Sachverständigen: Die Beratung könnte zeitweise nicht gewährleistet sein.

Mit einer Beratungslücke von bis zu einem Jahr und mehr rechnet etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Dessen Experte Thomas Moormann machte dafür „vermeidbare“ Verzögerungen verantwortlich, die unter anderem durch das spät eingeleitete Gesetzgebungsverfahren sowie eine Blockadehaltung des GKV-Spitzenverbandes entstanden seien.

Der vzbv-Sprecher war einer der Sachverständigen von Sozialverbänden und Patientenorganisationen, die sich am 8. November 2023 im Paul-Löbe-Haus in der Anhörung über zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Union äußerten.

Vor Jahresende passiert nichts mehr

Dass es zu einem Bruch des Beratungsangebots kommen könnte, befürchtet auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe). Sie ist eine der Patientenorganisationen, die für den Gründungsprozess der neuen UPD-Stiftung eine zentrale Rolle spielen, indem sie dem Stiftungsrat Vorstandsmitglieder vorschlagen. Geschäftsführer Martin Danner sagte in der Anhörung, dass nicht damit zu rechnen sei, dass noch vor Jahresende ein Vorstand gefunden werde.

Zur Anhörung war auch Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV), gekommen. Er informierte über die kommenden Schritte im Prozess der Stiftungsgründung. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Stiftungsbehörde schon im November den Weg frei machen könne für die Gründung der UPD-Stiftung. Aus Sicht des GKV-SV könne bis zum 1. April 2024 sogar schon eine Beratung „in Grundstrukturen“ stehen.

Wer ist eigentlich am Zug?

Als problematisch bezeichneten sowohl Moormann als auch Danner, dass die Kompetenzen der aktuellen UPD-Beraterinnen und -Berater, die bereits im Sommer ihre Kündigung erhalten haben, mangels bestehender Weiterbeschäftigungsperspektive verloren gehen könnten.

Gernot Kiefer vom GKV-SV betonte, dass die Patientenorganisationen das Tempo der Stiftungsgründung maßgeblich beeinflussen könnten und dass sie den Mitarbeitenden schon längst ein entsprechendes Weiterbeschäftigungssignal hätten geben können.

Der vzbv-Experte Thomas Moormann konterte, dass nicht die Patientenorganisationen, sondern nur der Stiftungsvorstand darüber verfügen könne. Danner führte aus, dass ein Träger, der noch nicht existiere, auch niemanden einstellen könne.

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