Schärfere Strafen bei Gewalt gegen Ärzte
Notfallversorgendes medizinisches Personal soll in den strafgesetzlichen Schutz einbezogen werden, den das Strafgesetzbuch (StGB) bereits bestimmten Berufsgruppen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes gewährt. Bei ihrer Arbeit im Interesse der Allgemeinheit sind sie besonderen Gefahrensituationen ausgesetzt, deshalb sind sie als hilfeleistende Berufsgruppe besonders geschützt - in schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Zu den Gruppen, die einen besonderen Schutz benötigen, zählt dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge auch das medizinische Personal in der Notfallversorgung, wie ÄrztInnen und Ärzte, PflegerInnen, Hilfskräfte und alle, die medizinische Versorgung im Notfall leisten.
"Sei es in Ambulanzen nachts oder am Wochenende, in Notaufnahmen in Kliniken oder Versorgungszentren oder sei es im Notdienst zuhause bei Hilfsbedürftigen oder im Heim. Überall dort setzt sich medizinisches Personal besonderen Situationen außerhalb des regulären Praxis- oder Stationsbetriebs aus. Es ist besonders exponiert, gefährdet und im Allgemein- und Individualinteresse auch besonders schützenswert", teilte das BMG nach der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs mit.