Schiedsspruch für AOK-Zahnarztvergütung aufgehoben
Auf eine Klage der AOK Bayern hin hat das Landessozialgericht einen Schiedsspruch des Landesschiedsamtes aufgehoben. Er habe einer rechtlichen Überprüfung nicht standgehalten, das Schiedsamt müsse erneut entscheiden, teilte das Gericht am Donnerstag in München mit.
Laut AOK hatte der Schiedsspruch eine Erhöhung der zahnärztlichen Vergütung um 12 Prozent vorgesehen, laut Kassenzahnärztlicher Vereinigung (KZVB) um 4,3 Prozent.
AOK-Chef Helmut Platzer sagte, die Vergütung liege bereits deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die Erhöhung dürfe nicht zu Lasten anderer Gesundheitsberufe gehen und die Beitragszahler nicht ungerechtfertigt belasten.
KZVB-Chef Janusz Rat kritisierte, die AOK habe einen Vergleich in der Gerichtsverhandlung abgelehnt. Der vertraglich vereinbarte Punktwert sei seit Oktober ausgesetzt, für die Zahnärzte bedeutet dies teils massive Honorarkürzungen. "Mit ihrer Verweigerungshaltung gefährdet die AOK Bayern die flächendeckende Patientenversorgung", sagte Rat.