Schluss mit E-Zigaretten für Jugendliche
Das Bundeskabinett hat den „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“ beschlossen. Damit sollen E-Zigaretten und E-Shishas beim Jugendschutz der herkömmlichen Zigarette gleichgestellt werden: Die Abgabe an Minderjährige wird untersagt, der Konsum durch Jugendliche verboten.
E-Zigaretten und E-Shishas zählen bislang nicht zu den „Tabakwaren“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Deshalb finden die strikten Abgabe- und Konsumverbote, die für herkömmliche Tabakwaren gelten, auf sie keine Anwendung. Mit dem neuen Gesetz soll diese Lücke geschlossen werden. Der Entwurf sieht ferner vor, auch den Versandhandel auf die strengen Vorgaben zum Jugendschutz zu verpflichten.
"Damit ist Schluss mit der Verharmlosung des E-Rauchens"
Der Entwurf mache Schluss mit der Verharmlosung des E-Rauchens, sagte die Drogenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: "Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Bundestag das Gesetzgebungsverfahren schnell abschließt und die neuen Regeln frühestmöglich in 2016 in Kraft treten.“