Seit einem Jahr steht der „Dr.“ nicht mehr vor dem Namen
Seit Inkrafttreten der Verordnung (Drucksache 66/2024 vom 2. Februar 2024) im Mai 2024 steht der Doktortitel auf neuen Personalausweisen und Pässen Platz nicht mehr direkt vor dem Nachnamen, sondern in einem eigenen Datenfeld auf der Rückseite der Ausweisdokumente. So wolle man „Verwirrungen und Irritationen“ im internationalen Reiseverkehr vorbeugen, begründete das Bundesinnenministerium den Schritt damals.
Die Eintragung ist freiwillig
„Die Eintragung des Doktorgrades in den Pass und in den Personalausweis erfolgt derzeitdurch das Voranstellen der Buchstaben „DR.“ vor dem Nachnamen. Hierdurch kann es bei den ausländischen Grenzbehörden zu Irritationen kommen, da die beiden Buchstaben oftmals für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens gehalten werden, was bei den Betroffenen zu Verzögerungen bei den Grenzkontrollen führen kann“, heißt es wörtlich in der Verordnung.
Grundsätzlich gilt: Die Eintragung des Doktortitels in den Ausweis ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig. Die Verordnung nimmt Bezug auf den Standard für Reisedokumente der internationalen Luftfahrtorganisation ICAO, der für das Datenfeld „Name“ keine weiteren Eintragungen als den Familiennamen vorsieht.
Ein neues Dokument ist nicht nötig
Die Regelung betrifft nur neu beantragte Dokumente, bestehende Ausweise können innerhalb des festgelegten Gültigkeitszeitraums weiterhin verwendet werden, eine vorzeitige Erneuerung ist nicht erforderlich, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums laut Medienberichten mit. Probleme mit der Umstellung habe die Behörde bisher nicht gehabt. Wie viele Menschen mit Promotion durch die novellierte Verordnung ihre Ausweise erneuert haben, könne das Ministerium nicht beziffern.
Dass der Doktortitel Bestandteil des Namen ist, ist übrigens falsch. Vor mehr als 60 Jahren entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (und später auch das Bundesverwaltungsgericht), dass es sich dabei ausschließlich um einen akademischen Grad handelt. Später stellte der BGH dann folgerichtig klar, dass der Titel auch in Geburten- und Sterberegistern nicht eingetragen werden soll: Niemand komme promoviert zur Welt und auch nach dem Ableben könne man die akademischen Ehren auch nicht mit ins Grab nehmen.
Jüngste Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Zahl der erfolgreichen Promotionen von 2021 bis 2023 um mehr als sechs Prozent zurückgegangen sind.