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Sektorenübergreifende QS - Finanzierung steht!

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Die Finanzierung der Strukturen auf Landesebene für die Umsetzung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung steht. Damit kann die Gründung der LAGen zur Umsetzung der QS zügig erfolgen.

Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA)  hat über die Finanzierung der Strukturen, die auf Landesebene für die Umsetzung einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (§136 SGB V) benötigt werden, entschieden. Konkret hat er die finanzielle Grundlage für die Aufgaben der Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) sowie die Zuständigkeiten für die Datenannahme geregelt.

Die Kassen tragen die Kosten, die Daten sammeln die KVen und KZVen

Die Krankenkassen tragen die Kosten der LAGen. Dazu wird auf vertraglicher Grundlage gemeinsam von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, den KVen, den KZVen und den LQSen (Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung) beziehungsweise Landeskrankenhausgesellschaften (LKG) der Haushalt der LAG aufgestellt.

Datenannahmestellen auf Landesebene bleiben, wie bisher schon in der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung geregelt, die jeweils zuständigen KV, KZV beziehungsweise LQS oder LKG. Klargestellt wurde, dass dies auf eigene Kosten erfolgt, es sei denn, die jeweilige Organisation tritt binnen einer festgesetzten Frist zurück. In diesem Fall wird die LAG die Datenannahme selbst übernehmen oder einen Dritten damit beauftragen.

KZBV konnte sich erfolgreich durchsetzen

Die KZBV unterstreicht, dass sie sich zusammen mit der KBV und teilweise mit dem GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen an allen streitigen Punkten mehrheitlich durchsetzen konnte. Alle KZVen hatten sich im Vorfeld für eine Durchführung der Datenannahme in der jeweiligen KZV auf eigene Kosten ausgesprochen. Die von der Krankenhausgesellschaft präferierte zwingende Datenannahme durch die LAGen auf Länderebene konnte in den Verhandlungen abgewendet werden.

Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber will alle QS-Maßnahmen sektorübergreifend für die stationäre, für die ambulant ärztliche und für die zahnärztliche Versorgung einheitlich geregelt wissen. Ziel ist eine bessere Verzahnung von ambulantem und stationären Bereich. Der G-BA hatte bereits 2010 die Gründung von LAGen bei der Umsetzung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung beschlossen. Mehr dazu sieheInterviewmit dem stellvertretenden KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Jürgen Fedderwitz.

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