So gehen Sie mit gehörlosen Patienten um!
Ein gehörloser Patient ist auf besondere Kommunikationsmedien angewiesen. Eine davon ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Sie funktioniert mit anderer Grammatik und unterscheidet sich auch im Satzbau von der gesprochenen Sprache. Deutschlandweit gibt es 16 Millionen Menschen, die eine Hörbehinderung haben. Für 200.000 von ihnen ist die Gebärdensprach tatsächlich die Muttersprache.
Auf der anderen Seite sind bundesweit gerade einmal 19 ZahnmedizinerInnen und zwei KieferorthopädInnen registriert, die die Gebärdensprache anwenden oder einen Gebärdensprachdolmetscher in ihrer Praxis zur Verfügung stellen. Die Webseite www.deafservice.de sammelt branchenweit Adressen, die Gehörlosen oder Menschen mit stark eingeschränktem Gehörsinn helfen, wie etwa die von spezialisierten Ärzten und Zahnärzten.
Nur das Wort Schmerz als Gebärde anzubringen, ist ziemlich sinnlos
Eine von ihnen ist die Berliner Zahnärztin Dr. Marjama Schmargon aus Berlin-Mitte. Sie hat die Gebärdensprache erlernt und ist aufhttps://youtu.be/gYMVINk16J0 _blank external-link-new-window.
Die Kommunikation beschreibt sie als eine mit grundlegend anderer Mentalität, aber als umso wichtiger für das Vertrauen: „Menschen mit einer eingeschränkten Hörfähigkeit sind oft unsicher und manchmal sogar misstrauisch. Sie denken, sie werden von der Außenwelt nicht richtig verstanden. Das kann gerade beim Arztkontakt ein Problem sein!“
Mimik und Gestik sind Teil des Austauschs und helfen Missverständnissen entgegen zu wirken, denn manche Gebärden sind sich sehr ähnlich. Ihre Differenzierung erfolgt nur durch das parallele Lippen- und Gestenlesen.
Am Anfang muss man herausfinden, was der Patient will
Beim Kennenlernen und für die Anamnese lässt sie sich daher mehr Zeit. Es muss sorgfältig abgeklärt werden, was der Patient hat oder was er sich wünscht: Eine Kontrolle, Beratung oder liegen Beschwerden vor? Hilfreich kann dabei eine schriftliche Dokumentation sein, die der Patient mitbringt. Genau wie bei hörenden Patienten gibt es verschiedene Prioritäten – funktionale oder kosmetische. Eine gelungene Verständigung kommt hier besonders der Qualität der Behandlung zugute.
Unverzichtbar bleibt der Dolmetscher
Dass ÄrztInnen die Gebärdensprache beherrschen, ist die Ausnahme. Häufiger ist dagegen die Unterstützung durch einen Dolmetscher – vor allem beim Ersttermin –um die Anamnese und auch Folgeuntersuchungen auf qualitativ hohem Niveau durchführen zu können. Der Einsatz des Dolmetschers wird in der Regelvon den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Der Patient muss jedoch vorher abklären, inwieweit er andere Kommunikationshilfsmittel einsetzen kann. Allerdings gibt es zu wenige Gebärden-Dolmetscher in Deutschland. Die Terminorganisation ist langwierig und kann im Notfall nicht garantiert werden.
Für die Grundkenntnisse der Gebärdensprache können ZahnärztInnen DSG-Kurse in vielen Städten besuchen und hier den passenden:http://www.gebaerdensprache-lernen.de/
Die Begrüßung
Bei der Begrüßung an der Rezeption sollte das Praxisteam auf den gehörlosen Patienten vorbereitet sein und die Basics des Umgangs kennen. Ein „Willkommen“ in Gebärdensprache signalisiert eine positive Resonanz, ist aber kein Muss. Mittels Zeigen, Deuten oder geschriebener Nachrichten kann die Aufnahme erfolgen.
Mehr Zeit einplanen
Grundsätzlich sollte der Zahnarzt mehr Zeit für die Behandlung und vor allem für die Erstanamnese des Patienten einplanen. Während des ersten Termins ist das Kennenlernen ganz wichtig für den Vertrauensaufbau. Störende oder ablenkende Faktoren im Behandlungsraum sind zu vermeiden.
Mimik und Gestik
Wichtig sind Mimik und auch Gestik bei der Behandlungskommunikation. Dafür sollte der Mund nicht hinter dem Mundschutz versteckt, sondern für das Lippenlesen gut sichtbar sein.
Langsam und deutlich
Es hilft dem Patienten außerdem, wenn langsam, deutlich und in kurzen Sätzen kommuniziert wird.
Visuelle Hilfsmittel
Die Visualisierung spielt eine elementare Ersatzrolle – Farbsymbolik, Zeichen oder Icons können die Unterhaltung unterstützen. Für eine spezifischere Anamnese ist sie aber meist nicht ausreichend.
Terminvereinbarung ohne Telefon
Termine können von hörgeschädigten Patienten per E-Mail, WhatsApp oder SMS selbstständig vereinbart werden und garantieren so ein Stück Selbstständigkeit.