Tipps und Adressen im Umgang mit gehörlosen Patienten
Die erfolgreiche Kommunikation ist die Voraussetzung für eine sichere und gelungene Behandlung. Dafür müssen bei gehörlosen Patienten Sprachbarrieren überwunden werden. Allerdings muss man nicht gleich die Deutsche Gebärdensprache (DGS) lernen oder sich spezialisieren. Doch wenn sich ein hörgeschädigter Patient ankündigt, können sich ZahnärztInnen darauf vorbereiten.
Unterstützung gibt es zum Beispiel hier:
Der Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. hält Informationsmaterial zum Download bereit. Darunter die Broschürehttp://www.gehoerlosen-bund.de/publikationen%20-%20projekte/brosch%C3%BCre _blank external-link-new-window" und weiter zu speziellen Themen, wie zu hörgeschädigten Patienten mit Demenz oder Diabetes. Umgekehrt bietet der Verein auf seiner Website auch Hilfestellung für Patienten an und gibthttp://www.gehoerlosen-bund.de/publikationen%20-%20projekte/tipp%20f%C3%BCr%20geh%C3%B6rlose%20patienten _blank external-link-new-window.
Die wichtigsten Gebärden für die Zahnarztpraxis sind aufhttps://www.spreadthesign.com/de.de/search/by-category/206/zahngesundheit/ _blank external-link-new-windowund können helfen, erste Abklärungen durchzuführen, auch wenn kein Dolmetscher zur Stelle ist.
Für die Grundkenntnisse der Gebärdensprache können ZahnärztInnen DSG-Kurse in vielen Städten besuchen - und hier den passenden finden:http://www.gebaerdensprache-lernen.de/ _blank external-link-new-window
Ein Dolmetscher wird in den meisten Fällenvon den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Der Patient muss jedoch vorher abklären, inwieweit er andere Kommunikationshilfsmittel einsetzen kann, heißt es seitens der Techniker Krankenkasse.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für den Dolmetscher in der ambulanten Behandlung ebenfalls (seit 2011). Mit der Selbstverpflichtungserklärung auch soll deutlich gezeigt werden, wie wichtig und anerkannt diese Maßnahmen in der Ambulanz sind, um die Patienten zu unterstützen.
Seit dem 1. Januar 2020 werden die Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern auch stationär bei der Krankenhausbehandlung von Menschen mit Hörbehinderung nach § 17 Abs. 2 SGB I von den gesetzlichen und privaten Leistungsträgern finanziert. Es gibt allgemein zu wenige Gebärden-Dolmetscher in Deutschland, daher kann die Organisation eines Termins langwierig und im Notfall nicht garantiert werden.