Bundeszahnärztekammer zum Fahrplan

So geht es weiter mit dem Impfen!

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Bevor Zahnärztinnen und Zahnärzte die erste Impfdosis eigenverantwortlich verabreichen können, müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Darauf macht die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) aufmerksam.

Hier ein kurzer Fahrplan, wann und wie es laut BZÄK weitergeht:

Schulung

  • Ein Curriculum wurde von der BZÄK in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) erstellt. Das Mustercurriculum benennt Umfang und Inhalte der Schulung und zeigt Beispiele für den Erwerb der theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten auf. Das Muster-Curriculum ist auf der Homepage der BZÄKabrufbar.

  • Die Schulung muss durch Ärztinnen oder Ärzte erfolgen.  Inzwischen gibt es konkrete Angebote einzelner Länderkammern.

  • Eine Möglichkeit, den theoretischen Teil der Impfschulung umgehend zu absolvieren, bietet auch die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (AÖGW). Das Online-Modul wurde vor Kurzem freigeschaltet. Zeitbedarf: 90 Minuten. Nach einer Registrierung bei der AÖGW unterhttps://impfencovid19.de/können Sie den Kurs „Z-Dental-Fortbildung: Impfen zum Schutz vor Covid-19“ durchführen. Eine Step-by-step Anleitung zum Anmeldeprozedere hat die BZÄKhiersowie im Curriculum zusammengefasst.

  • Im Selbststudium müssen Sie sich darüber hinaus über aktuelle Aspekte (wie Impfung von Minderjährigen, Boosterimpfungen, neue Impfstoffe, Lagerung und Bezug der Impfstoffe)  informieren, beispielsweise durch den Besuch weiterer Online-Kurse oder über die in Anlage 1 des Curriculums hinterlegten Quellen.

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme

Zahnärztinnen und Zahnärzte reichen die Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme am theoretischen und praktischen Teil (Hospitation) des Curriculums ihrer zuständigen Kammer ein. Sie vergibt das Impfzertifikat. Für die notwendigen Bescheinigungen hat die BZÄK Muster erstellt hat (siehe Curriculum).

Bestellung, Lieferung, Dokumentation, Vergütung

Der Gesetzgeber hat noch keine ausdrücklichen Regelungen zur Vergütung, Abrechnung und zu den Abrechnungswegen der Impfleistungen getroffen, undefiniert sind bislang auch die Beschaffung und Bestellung der Vakzine. Hier ist  die KZBV ist dabei, diese offenen Punkte zu klären. Die BZÄK geht davon aus, dass die Abrechnung über die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgt. Sie rechnet mit einem Start des eigenverantwortlichen Impfens von Zahnärztinnen und Zahnärzte voraussichtlich nicht vor Ende Januar 2022.

Die BZÄK hält alle Informationenhieraktuell.

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