Nachricht

So tricksen die Versicherungen

sg/pm
Nachrichten
Lebens- und Rentenversicherer klagen über das anhaltende Niedrigzinsniveau. Dabei fahren die Unternehmen hohe Gewinne ein, moniert der Bund der Versicherten (BdV).

Der BdV übt Kritik am Verhalten von Versicherungsunternehmen: Diese beklagten sich massiv über geringe Erträge am Kapitalmarkt, obwohl sie dort hohe Garantiezinsen für die Produkte der Versicherten erhielten. Glaube man den Versicherern, stünde sogar die Existenz einzelner Unternehmen auf dem Spiel.

"Versicherer rechnen sich arm"

Gegen diese Sicht wendet sich der BdV und sieht sich dabei durch das Verbraucherschutzmagazin Öko-Test bestätigt. Laut Öko-Test geht es den Unternehmen nämlich ausgesprochen gut. Trotz des schwachen Zinsniveaus erwirtschafteten die Versicherer mit Kapitalanlagen immer noch hohe Gewinne. Diese würden in den Bilanzen aber schlichtweg verschleiert. „Die Versicherungen rechnen sich arm - auf Kosten der Kunden“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Buchhalterische Tricks

Dies geschehe zum einen mittels der sogenannten Zinszusatzreserve, die die Unternehmen seit 2011 bilden müssen. Diese zusätzliche Reserve soll Niedrigzinsphasen ausgleichen und so die garantierten Zinserträge der Kunden über viele Jahre hinweg langfristig sichern.

Die Mittel für diese zusätzliche Reserve generieren die Unternehmen aus Kapitalerträgen. Demnach müssten sie in der Bilanz eigentlich als Gewinn auftauchen. Doch buchhalterisch werde so getan, als seien diese Mittel schon heute eine feste Zahlungsverpflichtung an den Kunden.

Fragwürdige Verrechnungen

Auf diese Weise sinke der  Gewinn - was zu einer entsprechenden Kürzung der Überschussauszahlung an die Kunden führe, so der BdV. Zudem mindere die Zinszusatzreserve so auch den offiziell ausgewiesenen Gewinn - und damit die Steuerlast der Unternehmen.

Auch mit anderen Mitteln werde bei der Ausschüttung der Gewinne an Kunden zunehmend getrickst, so der BdV. So dürften die Versicherer zum einen die Höhe des Schlussüberschuss jedes Jahr grundsätzlich neu festlegen oder sogar ganz aussetzen. Zum anderen verrechneten fast alle Unternehmen die Kundenbeteiligung an den sogenannten Bewertungsreserven einfach mit anderen Überschüssen. „Hier hat sogar die Aufsichtsbehörde Schützenhilfe geleistet, da sie diese Verrechnungen ausdrücklich erlaubt“, kritisiert Kleinlein. 

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.