So will das BMG Bürokratie reduzieren
Im Mittelpunkt des 47-seitigen Papiers stehen sieben Bereiche, unter anderem die ambulante und stationäre Versorgung sowie Arzneimittel und Langzeitpflege. Mit den formulierten Vorschlägen verfolgt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Ziel, „einen Ausgleich zu finden zwischen der notwendigen Bürokratie und dem nachvollziehbaren Anliegen, die für die Erfüllung von Bürokratie verwendete Zeit stattdessen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten bzw. Pflegebedürftigen zu nutzen“, heißt es in den Eingangsbemerkungen.
Appell an die Selbstverwaltung
Ebenfalls zu Beginn des Papiers schreibt das BMG, die Entbürokratisierung des Gesundheitswesens könne nur dann erfolgreich sein, wenn sie durch die Akteure des Gesundheitswesens gemeinsam erfolge: „Vielfach beruht Bürokratie auch auf Vorgaben, die die Selbstverwaltung vereinbart und implementiert hat. Mithin ist die Selbstverwaltung ebenso aufgefordert, kritisch zu hinterfragen, welche Regelungen entbehrlich sind oder vereinfacht werden können, um bürokratischen Aufwand zu minimieren und damit das Ziel der Bundesregierung zu unterstützen.“
KZBV und BZÄK hatten ihrerseits dem BMG bereits Mitte Oktober einen umfangreichen Maßnahmenkatalog mit Forderungen vorgelegt. Auch die Vertreterversammlung der KZBV hatte sich vergangene Woche damit beschäftigt und in einem einstimmigen Beschluss den Gesetzgeber aufgefordert, die Vorschläge des Maßnahmenkatalogs umzusetzen. Eine Stellungnahme der KZBV zu dem Eckpunkte-Papier, das jetzt in den weiteren Gesetzgebungsprozess einmündet, steht noch aus.
Pläne für den zahnärztlichen Bereich
Zu den Bereichen, zu denen das BMG Maßnahmen für Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte ankündigt, gehört das Zulassungsverfahren: „Die Zulassungsverordnungen (ZVO) gehen noch von rein papiergebundenen Verfahren aus, ohne die Entwicklung hin zu elektronischen Verfahren zu berücksichtigen. Dieser Entwicklung soll daher Rechnung getragen werden“, schreibt das BMG.
Darüber hinaus soll für das (Zahn)Arztregister die digitale Registerführung vorgeschrieben und verschiedene Register zusammengeführt werden. „Die bisherige Verpflichtung der K(Z)Ven, neben dem (Zahn)Arztregister gesonderte Register über bestimmte Verfahren zu führen, wird weitgehend aufgehoben. Das (Zahn)Arztregister wird um Angaben ergänzt, die für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung und Erleichterung der Aufgaben der Zulassung, Sicherstellung und Bedarfsplanung erforderlich sind“, so die Pläne des BMG.
Verfahren sollen vereinfacht werden
Nach dem Willen des BMG sollen die K(Z)Ven und Zulassungsausschüsse für die Anträge auf Eintragung in das (Zahn)Arztregister sowie für Zulassungsanträge zukünftig elektronische Formulare im Internet zur Verfügung stellen, die auch elektronisch übermittelt werden können.
Zudem ist laut Eckpunktepapier vorgesehen, dass die Regelungen zu den Voraussetzungen für die Eintragung in das (Zahn)Arztregister und die Beantragung einer Zulassung neu strukturiert werden. „Angaben und Unterlagen, die den K(Z)Ven bereits im Antragsverfahren zur Eintragung in das (Zahn)Arztregister vorgelegt wurden, müssen im Zulassungsverfahren nicht erneut vorgelegt werden“, kündigt das BMG an.
Als weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau nennt das Eckpapier diese Punkte:
Eltern, die wegen kranker Kinder nicht zur Arbeit gehen, sollen erst am vierten Tag eine Krankschreibung vorlegen müssen. Das BMG rechnet dadurch mit einer Zeitersparnis von 450.000 Stunden pro Jahr für Kinderarztpraxen.
Zurzeit gilt bei Kurzzeit-Psychotherapien mit einem Umfang von bis zu 24 Sitzungen ein zweistufiges Antragsverfahren. Dieses soll zugunsten eines einstufigen Verfahrens abgeschafft werden. Geschätzte Einspareffekt für die Praxen: 120.000 Stunden jährlich.
Das BMG strebt Bürokratieabbau auch durch eine vollständige Digitalisierung der vertragsärztlichen Überweisungen an. Aktuell gäbe es jährlich etwa 195 Millionen Überweisungen, was laut dem Bürokratieindex der KBV 2020 einen Bürokratieaufwand von knapp sechs Millionen Stunden nach sich ziehe.