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Solidarische Hilfe

sf/pm
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Die BZÄK, die KZBV und das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) appellieren an die Zahnärzte, die in existenzielle Not geratenen Kollegen in den Überschwemmungsgebieten zu unterstützen.

In weiten Teilen Deutschlands kämpfen die Menschen gegen das Rekord-Hochwasser. In den Katastrophengebieten sind Straßen und Schienenwege unterspült, Versorgungsleitungen zerstört, Häuser einsturzgefährdet. Betroffen sind auch eine Vielzahl von Zahnarztpraxen. Die Wassermassen haben große Schäden an Praxisräumen und zahnmedizinischen Apparaturen verursacht. In den Katastrophengebieten gilt es nun, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu helfen und die Patientenversorgung aufrecht zu erhalten.

Solidarische Hilfe für in Not geratene Kolleginnen und Kollegen in den Überschwemmungsgebieten:

Spendenkonto Nr.: 000 4444 000BLZ 300 606 01Deutsche Apotheker und ÄrztebankStichwort: Flut

Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressenangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 200 Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.

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