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Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Sozialbeiträge für Gutverdiener steigen 2026

ao
Politik
Wer gut verdient, zahlt ab Januar 2026 höhere Beiträge für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Die Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben werden angehoben.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einer Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen zugestimmt. Damit müssen Bürger mit hohem Einkommen ab kommendem Jahr höhere Sozialbeiträge zahlen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat erhöhen. 2025 waren es noch 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze des Jahres- beziehungsweise Monatsgehalts werden Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge mehr abgezogen.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf jährlich 77.400 Euro beziehungsweise monatlich 6.450 Euro. 2025 waren es noch 73.800 Euro beziehungsweise 6.150 Euro im Monat.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll auf 8.450 Euro im Monat steigen. 2025 belief sich die Grenze auf 8.050 Euro im Monat.

Berechnung orientiert sich an Lohnentwicklung

Wie die Bundesregierung mitteilte, ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung jährlich neu zu bestimmen. Die Berechnung orientiert sich an der Entwicklung der Einkommen. Für Normalverdiener, also die Mehrheit der Beschäftigten, und ihre Arbeitgeber ändert sich nach Angaben der Bundesregierung durch die neuen Grenzwerte nichts.

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