Spahn bei Sterbehilfe für Beratungspflichten und Wartezeiten
Das Urteil gebe dem Gesetzgeber ausdrücklich Spielraum zu Regulierungen und Konkretisierungen, sagt Spahn. Er betont, dass das Verfassungsgericht ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkenne.
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Spahn will nun mit allen Beteiligten sprechen, um eine verfassungsgerechte Lösung zu finden. Als Möglichkeiten nennt er Beratungspflichten und Wartepflichten. Wichtig sei, zu beachten, dass es je nach Lebenssituation des betroffenen Kranken unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewillens gebe.
Er finde es aber genauso wichtig, dass sich daraus nicht eine Gewöhnung und letztlich eine gesellschaftlich erwartete Pflicht zur Inanspruchnahme von Sterbehilfe entwickeln. Zudem leite sich daraus kein Anspruch gegenüber Dritten auf Suizidhilfe ab. "Für mein Verständnis gilt das auch für Behörden."
Spahn verweist darauf, dass gestern nicht darüber geurteilt worden sei, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel den Kauf von Medikamenten zur Selbsttötung erlauben müsse. Dazu laufe ein separates Verfahren.