Spahn: „Digitale Lösungen sind keine Spielerei“
"Digitale Lösungen sind keine Spielerei, sondern sie machen einen großen Unterschied für das Gesundheitswesen, auch wenn dieses derzeit wegen der Pandemie unter Stress steht“, zeigte sich der Minister überzeugt. Vor der Presse präsentierte Spahn den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Gesetzentwurf des DVPMG . Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll Mitte des Jahres in Kraft treten.
Ja zu mehr Digitalisierung in der Regelversorgung
Bisher habe es im Gesundheitswesen daran gemangelt, mehr Digitalisierung in der Regelversorgung voranzutreiben, erklärte Spahn vor den Journalisten. Erste Schritte zur Umsetzung seien zwar mit der Einführung des E-Rezepts und der elektronischen Patientenakte (ePA) bereits getan. Als weitere Beispiele nannte Spahn die Einführung digitaler Helfer in der Pflege, dazu gehört etwa eine App zur Sturzprophylaxe oder zur Demenzprävention. Mit dem Gesetz wolle man jetzt noch einen Schritt weitergehen.
Die TI kriegt ein Update
Als großen Erfolg bezeichnete der Minister die Videosprechstunde, die mit der Pandemie bereits enorm an Akzeptanz gewonnen habe und die mit dem neuen Gesetz weiter gestärkt werde. Patienten könnten künftig noch mehr profitieren, indem etwa Videosprechstunden über die Bereitschaftsnummer 116117 des KV-Systems vermittelt werden. Und die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erfahre ein Update, kündigte der Minister an: „Sie wird moderner und nutzerfreundlicher.“
Auch die Zahnärzte sind von dem neuen Gesetz betroffen. Für sie sind folgende Regelungen wichtig:
Auch die Zahnärzte sind von dem neuen Gesetz betroffen. Für sie sind folgende Regelungen wichtig:
Mit Heil- und Hilfsmittelerbringern, Erbringern von Soziotherapie und von Leistungen in zahnmedizinischen Laboren werden weitere Gesundheitsberufe an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden.
Die gematik erhält den Auftrag, einen sicheren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang zur TI als Zukunftskonnektor oder Zukunftskonnektordienst zu entwickeln.
Die künftig auch bei Leistungserbringern kontaktlos einlesbare elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll als Versicherungsnachweis der Versicherten und nicht mehr als Datenspeicher dienen. Der dort gespeicherte elektronische Medikationsplan soll künftig ausschließlich in der entsprechenden Anwendung in der TI geführt werden. Die elektronischen Notfalldaten mit den persönlichen elektronischen Hinweisen der Versicherten sollen zu einer elektronischen Patientenkurzakte weiterentwickelt werden.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels der dezentralen TI soll – um Leistungserbringer zu entlasten - von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, eine Datenschutz-Folgenabschätzung bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens durchzuführen. Leistungserbringer sollen von der Pflicht befreit werden, einen Datenschutzbeauftragten benennen zu müssen.
Das sichere Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern soll weiterentwickelt werden. Künftig sollen es neben einer E-Mail-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst geben.
Der G-BA wird beauftragt, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung zu ermöglichen.
Videosprechstunden sollen auch für Heilmittelerbringer und Hebammen ermöglicht werden.
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen werden beauftragt, Basisdaten und qualitätsbezogene Daten der vertragsärztlichen Versorgung zur Veröffentlichung auf dem Nationalen Gesundheitsportal der Bundesregierung zusammenzuführen und nutzbar zu machen. Versicherte sollen über ihre ePA und das E-Rezept Informationen direkt auf dem Portal abrufen können. Die technischen Voraussetzungen dafür soll die gematik schaffen.
Versicherte erhalten die Möglichkeit, Daten aus Hilfsmitteln und Implantaten in digitalen Gesundheitsanwendungen zu nutzen sowie Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen in ihre ePA einzustellen.
Mit Mitteln des Strukturfonds sollen telemedizinische Versorgungsformen auch im vertragszahnärztlichen Bereich gefördert werden.