Spahn hält Schutzmaßnahmen auch nach Corona-Notlage für erforderlich
In einem Brief andie Partei- und Fraktionsspitzen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP macht er konkrete Vorschläge, wiees nach dem Auslaufen der Corona-Regeln auf Bundesebene ab dem 25. November weitergehen könnte.In dem mit dem Kanzleramt abgestimmten Schreiben an die möglichen Ampelkoalitionäre heißt es: Es sei unbedingt erforderlich, dass insbesondere die Rechtsgrundlage des § 28 a Infektionsschutzgesetz weiterhin durch die Länder und Kommunen angewendet werden kann.
Spahn sieht zwei Szenarien
Zum einen könnte eine Änderung von § 28a des Infektionsschutzgesetzes erfolgen - dort sind die bekannten Corona-Maßnahmen aufgelistet. Die Vorschrift könnte so geändert werden, dass die Maßnahmen nicht mehr mit dem Bestehen einer bundesweiten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ verknüpft werden. Damit stünde es den Landesregierungen frei, ihre Corona-Verordnungen wie bisher regelmäßig fortzuschreiben oder nicht.
Zum zweiten könnten die Bundesländer aber auch über ihre Länderparlamente die weitere Anwendbarkeit von §28 a und damit der Corona-Maßnahmen entscheiden lassen sozusagen als „epidemische Lage“ auf Landesebene. Masken, 3G-Regeln oder andere Maßnahmen könnten so weiter angeordnet werden. Diese Möglichkeit ist im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen.
Deutschland stehe mit Blick auf die Impfkampagne absehbar vor dem Übergang von einer epidemischen in ein endemisches Geschehen, betonte der Minister in dem Schreiben weiter. Mit Blick auf die Belastung des Gesundheitssystems und dem Schutz besonders vulnerabler Gruppen sei aber immer noch angemessene Vorsicht geboten. Ohne die derzeit geltenden Basis-Schutzmaßnahmen bestehe das Risiko eines zu dynamischen Infektionsgeschehens, so Spahn. Die epidemiologische Lage bestätige weiter die Notwendigkeit der Corona-Maßnahmen im Herbst und Winter.