Spahn: Innovationsfonds kommt wie geplant

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Der geplante Innovationsfonds der großen Koalition soll jährlich 300 Millionen Euro für Forschungsprojekte bereitstellen. Laut Jens Spahn (CDU) kann nur der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Vergabe der Gelder entscheiden.

„Der Innovationsfonds wird so kommen, wie er im Koalitionsvertrag steht“, sagte der Gesundheitspolitiker Jens Spahn (CDU) auf einer Pressekonferenz in Berlin. Spahn erinnerte an die Begehrlichkeiten, die die Pläne für den Fonds wecken: „Egal, auf welcher gesundheitspolitischen Veranstaltung ich war: Alle hatten die 300 Millionen schon verplant.“

Geplant sei, dass der G-BA die Kriterien für eine Förderung durch den Innovationsfonds festlegt. „Uns war es besonders wichtig, darzustellen, wofür die Mittel gedacht sind“, erklärte Spahn. Daher habe er sich schon im Frühjahr mit Karl Lauterbach (SPD) darauf verständigt, dass ausschließlich Leistungen, „die über die heutige Regelversorgung hinausgehen, dem Bereich der besonderen Versorgungsformen zuzurechnen sind und die erkennbaren Defizite der sektoralen Versorgung zu überwinden oder vermeiden suchen“, auf Fördergelder hoffen können.

"Der G-BA ist die richtige Institution"

An der Richtigkeit des G-BA als Prüfungskommission ließ Spahn keinen Zweifel aufkommen. „Er ist die Institution, die die Forschungsprojekte leitet, und wenn der G-BA sieht, dass es ein wichtiges Projekt gibt, dann soll das auch schnellstmöglich in die Regelversorgung übergehen können.“ Deswegen sei man beim G-BA richtig aufgehoben. 

Zu den förderungswürdigen Projekten zählten etwa sektorenübergreifende Modellprojekte zur Gewährleistung der Versorgung in unterversorgten Regionen, zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten mit Polymedikation, zur Delegation ärztlicher Leistungen oder zur Qualitätssicherung.

Auch Vertragsärzte und Krankenhausträger sollen antragsberechtigt sein - allerdings immer in Verbindung mit mindestens einer gesetzlichen Krankenkasse. Damit werden Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller von der Förderung ausgeschlossen.  

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