Spezifikation für das elektronische T-Rezept veröffentlicht
Diese drei Wirkstoffe unterliegen den besonderen Vorgaben des §3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung, denn sie besitzen eine teratogene Wirkung.
Das heißt, sie können während der Schwangerschaft Fehlbildungen oder Entwicklungsstörungen beim ungeborenen Kind verursachen. Deshalb sind sie besonders streng reguliert und dürfen nur unter klar definierten Sicherheitsvorgaben verordnet werden.
Der Abschluss mit den Gesellschaftern der gematik und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) markiert den Beginn der Umsetzungsphase durch die Industrie. Mit dem elektronischen T-Rezept wird auch die elektronische Medikationsliste (eML) funktional erweitert.
Die Einführung ist 2026 geplant
Die Einführung ist für 2026 geplant. Dann soll die Weiterleitung der relevanten Daten automatisiert über den E-Rezept-Fachdienst erfolgen, sobald die Apotheke die Quittung dort abgerufen hat.
Bislang wird das T-Rezept in Papierform vom BfArM als amtliches Formblatt bereitgestellt und muss bei Bedarf von den verordnenden Ärztinnen und Ärzten angefordert werden.