Stellungnahme zur TK-Europabefragung
Ein zentrales Ergebnis derBefragungwar nach Angaben der Krankenkasse, dass die TK-Versicherten mit den Ergebnissen ihrer geplanten Behandlungen im EU-Ausland bei sowohl den Zahnärzten und Kieferorthopäden als auch den Allgemeinärzten und Fachärzten äußerst zufrieden waren. Die höchste Zufriedenheit erzielten in Sachen Behandlungsqualität laut Studie die Zahnärzte und Kieferorthopäden (85 Prozent), gefolgt von den Behandlungsergebnissen der Allgemeinärzte (79 Prozent) und der Fachärzte (78 Prozent). Und: Sehr unzufrieden seien bei allen drei Arztgruppen lediglich weniger als ein Prozent der Befragten gewesen.
Die Bundeszahnärztekammer verweist in ihrer Stellungnahme auf die beschränkte Aussagekraft der Daten. Aufgrund der ausschließlichen Befragung von TK-Versicherten, von denen bekannt war, dass eine Auslandsbehandlung stattgefunden hatte, sei festzustellen, dass:
Sich die Aussagen nur auf die TK-Versicherten beziehen und somit keine Repräsentativität für die Gesamtbevölkerung besteht.
Keine Angaben zur Gesamtstichprobe vorliegen, eine Non Responser Analyse nicht vorliegt und somit die Gefahr einer Verzerrung der Gesamtergebnisse besteht, da gehäuft die geantwortet haben, die mit ihrer Auslandsbehandlung zufrieden waren.
Eine notwendige, am Alter orientierte Zuordnung von Behandlungsmaßnahmen nicht erfolgt ist.
Nur die Aussagen zur Gesamtzufriedenheit getrennt nach Facharztgruppen dargestellt wurden und somit keine Rückschlüsse auf die Aspekte, die für die hohe Zufriedenheit im zahnärztlichen Bereich ausschlaggebend waren, möglich sind. Insofern erlaubt die Studie nur sehr eingeschränkt konkrete Aussagen zur zahnärztlichen Leistungserbringung im Ausland.
Auf Seiten der KZBV äußert sich Dr. Wolfgang Eßer, der Vorsitzende des Vorstands. "Wenn eine Krankenkasse die subjektive Zufriedenheit von Patienten mit einer Zahnbehandlung im Ausland abfragt, dann sagt das Ergebnis der Befragung natürlich wenig über die klinische Behandlungsqualität und die grundsätzliche Sinnhaftigkeit einer Zahnersatzversorgung im Ausland aus. Die KZBV votiert vor allem bei aufwendigeren und komplexeren Behandlungen grundsätzlich für eine qualitätsgesicherte wohnortnahe Versorgungskette."
Viele Therapiekonzepte funktionierten ohnehin nicht als Schnellreparatur. "Um das an einem plausiblen Beispiel zu verdeutlichen: Ein Patient mit schwerer Parodontitis, der mit implantatgetragenem Zahnersatz versorgt werden soll , kann nicht im Rahmen eines einwöchigen 'Zahnurlaubs' kuriert werden", sagt Eßer. "Voraussetzung für einen langfristigen Behandlungserfolg ist zunächst die sachgerechte Therapie der Parodontalerkrankung. Erst danach können Implantate inseriert werden. Nach deren Einheilung wird der Zahnersatz eingegliedert. Ein solches Vorgehen nimmt leicht einige Monate oder mehr in Anspruch und bedarf einer kontinuierlichen Nachsorge."
"Wenn Krankenkassen ihren Versicherten ohne den Einzelfall zu beurteilen vermeintlich günstige Zahnersatzbehandlungen im Ausland empfehlen, drängt sich der Verdacht auf, dass dies nicht dem Patientenwohl geschuldet ist, sondern mehr aus Gründen einer Kostenersparnis für die Krankenkasse geschieht. Ihren Versicherten tun sie damit nicht unbedingt einen Gefallen", kommentiert Eßer. Dem Anspruch einer wohnortnahen, flächendeckenden und qualitätsgesicherten Versorgung vermag dieses Verhalten auch nicht zu entsprechen. Und ob es einer volkswirtschaftlich verantwortlichen Handlungsweise entspricht, die Beitragsmittel der deutschen GKV zur Subvention von Arbeitsplätzen jenseits der Grenzen einzusetzen, muss jeder für sich entscheiden."