Steuerbegünstigte Zahlungsformen: Schon mal an ein Praxis-Rad gedacht?
Das Einkommensteuergesetz (EstG) hält Optionen bereit, die als Begünstigung zum bestehenden Lohn ausgestellt werden können, ohne dass dadurch für beide Seiten mehr Steuern anfallen. Gerade bei der Mobilität kann der Mitarbeiter wirklich unterstützt und entlastet werden.
Achtung: Auf das Fahrticket wird die Pendlerpauschale angerechnet!
Die steuerbegünstigten Zahlungsformen sind auch für den Arbeitgeber interessant, denn sie sind meist sozialabgaben- und eben lohnsteuerfrei. Und auch der Arbeitnehmer muss die begünstigten Gehaltsbestandteile, wie etwa ein Fahrticket für den Nahverkehr, nicht mehr lohnversteuern. Hierauf wird allerdings die Pendlerpauschale angerechnet (vgl. EstG §3 Nr. 15). Ein Tankgutschein von bis zu 44 Euro im Monat ist davon wiederum nicht betroffen. Alle Begünstigungen sollten grundsätzlich in den Lohnakten dokumentiert werden.