STIKO akzeptiert in Teilen COVID-Impfschutz aus dem Ausland
Wer mit einem nicht in der EU zugelassenen inaktivierten Ganzvirusimpfstoff (CoronaVac von Sinovac, Covilo von Sinopharm oder Covaxin von Bharat Biotech International Ltd.) oder zweimal mit dem Vektor-basierten Impfstoff Sputnik V von Gamelaya geimpft wurde, sollte demnach eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach den bestehenden STIKO-Empfehlungen erhalten.
Wer nur eine Dosis erhalten hat, braucht eine neue Impfserie
Konkret empfiehlt die STIKO diesen Personen eine einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff im Mindestabstand von drei Monaten zur letzten Impfung. Dabei sei der altersabhängige Einsatz von Comirnaty und Spikevax zu beachten.
Personen, die bisher nur eine Dosis mit einem der oben genannten Impfstoffe bekommen haben, sollten dagegen eine neue Impfserie mit Grundimmunisierung und Auffrischimpfung gemäß der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO erhalten.
Bisher wurde in Deutschland nur ein COVID-Impfschutz mit einem bei uns zugelassenen Vakzin akzeptiert. Hatte eine Person einen in Deutschland nicht-zugelassenen Impfstoff erhalten, brauchte sie bislang eine komplette neue Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.
Hintergrund
Die Empfehlung hat die STIKO mit der wissenschaftlichen Begründung im aktuellen https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/13/Art_01.html;jsessionid=9DEC475323228083E124F06A0FF293D5.internet061 - - "Beschluss der STIKO zur 19. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung" veröffentlicht.