Studie: Künftige Pflegebedürftige im Nachteil
Unter den geplanten Bestimmungen dürften 27 Prozent der Heimbewohner, die den Pflegestufen 1 und 2 zugeordnet sind, weniger Geld bekommen, als es nach dem jetzt geltenden Gesetz der Fall wäre. Das geht aus einer Studie der Universität Bremen zu den möglichen Auswirkungen der Reform hervor. In Pflegestufe 3 würden neun Prozent der neuen Pflegebedürftigen im Vergleich zu heute schlechtergestellt. Allerdings würden 31 Prozent in Stufe 1 und 38 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Stufe bessergestellt. In Stufe 3 wären es 45 Prozent.
Leistungsverbesserung für Demenzkranke
Ab 2017 sollen für alle, die auf ihren Pflegebedarf begutachtet werden, neue Kriterien gelten. Betroffene sollen nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegraden eingruppiert werden. Ein Kernziel der Reform ist, jene Demenzkranken, die heute weitgehend leer ausgehen, in die Pflegeversicherung aufzunehmen. Sie werden heute benachteiligt, weil die Pflegeversicherung vor allem Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen unterstützt. Eingeplant sind dafür rund 2,4 Milliarden Euro mehr im Jahr. Ein offizieller Expertenbeirat ging von bis zu 4 Milliarden aus, die man für die Großreform braucht.
Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sprach von "falschen Annahmen" über die Auswirkung der Reform. Die Studie diene zwar der Vorbereitung der Erarbeitung eines Gesetzes, stelle aber nicht den Inhalt des Gesetzes dar. Die bisherigen Pflegestufen und die neuen Pflegegrade seien nicht miteinander vergleichbar. "Kein Pflegebedürftiger, der heute Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, wird durch die Umstellung schlechtergestellt", sagte die Sprecherin. Die große Mehrheit erhalte mehr.
Künftige Pflegebedürftige im Nachteil
Die Grünen kritisierten, dies sei gar nicht der Punkt. "Es geht vielmehr um die Menschen, die noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, im neuen System aber weniger Leistungen bekommen würden als im heutigen. Dazu sagt das Ministerium aber nichts." Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor Gerechtigkeitsproblemen. "Die Regelung benachteiligt künftige Pflegebedürftige in einem viel zu großen Ausmaß", sagte Vorstand Eugen Brysch.
Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband mahnte Nachbesserungen an den Plänen an. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei überfällig. "Diese Reform birgt große Chancen für die Pflegebedürftigen", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Dies dürfe nicht durch Sparen an der falschen Stelle verspielt werden.