Supermärkte dürfen Zigaretten-Schockbilder an der Kasse verdecken
Die Produktpräsentation in den Automaten sei nicht Teil der Verkaufsverpackung, begründeten die Richter ihr Urteil. Verboten sei lediglich, diese Bilder abzukleben.
Das Gericht: "Keine Irreführung der Kundschaft!"
Die Tabakerzeugnisverordnung, die die Schockbilder zur Auflage macht, gelte zudem nicht für die Verkaufsautomaten. Das Verdecken der Bilder in den Automaten ist in den Augen der Richter darüber hinaus keine Irreführung der Kundschaft.
Geklagt hatte der bayerische Anti-Tabak-Verein Pro Rauchfrei. In dem Verfahren ging es zwar nur um zwei einzelne Münchner Edeka-Läden, doch wertet der Verein das Verfahren als Musterprozess. Die Richter ließen eine Berufung zu, nächste Instanz ist das Münchner Oberlandesgericht.
Pro Rauchfrei: "Ihr wollt die Schockbilder nicht sehen? Wir auch nicht!"
"Ihr wollt die Schockbilder nicht sehen? Wir auch nicht! Warum wir trotzdem geklagt haben", erklärt der Verband auf Facebook und auf seiner Homepage. "Wir arbeiten letztlich darauf hin, dass Tabakprodukte nicht mehr im öffentlichen Raum, sondern nur noch in lizenzierten Fachgeschäften angeboten werden."
Der eigentliche Skandal seien nicht die verstörenden Bilder auf den Packungen, "sondern die Tatsache, dass krankmachende, ja sogar tötende, Tabakprodukte in Lebensmittelmärkten verkauft werden".
Pro Rauchfrei kritisiert insbesondere, dass die Zigaretten an der Kasse - der "goldenen Premiumstelle" - verkauft werden. Würden die vom Gesetz geforderten Warnhinweise in angemessener Größe an den Automaten angebracht, wäre dieser prominente Platz nicht mehr zu halten.