Gesundheitsministerkonferenz zur neuen Testpflicht

„Tägliche Testung führt zu unzumutbarer Belastung”

pr
Die Landesgesundheitsminister fordern den Gesetzgeber in einem Beschluss einstimmig dazu auf, die gesetzliche Neuregelung zur täglichen Testung immunisierter Beschäftigter umgehend zu ändern. Was bis dahin wo gilt, zeigt unsere Übersicht.

In ihrem Beschluss stelllen die Länderminister klar: „Eine tägliche Testung vollständig immunisierter Beschäftigter führt zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Bereiche. Die Testkapazitäten sind nur begrenzt verfügbar und insbesondere sind auch die Laborkapazitäten durch die hohen Inzidenzen in zahlreichen Ländern bereits ausgeschöpft.”

Zudem senke eine Gleichstellung von immunisierten und nicht immunisierten Personen bei der Testpflicht die Motivation zur Impfung. Die Träger sähen sich an einer anderen Vorgehensweise schon haftungsrechtlich gehindert. Daher könne eine Klärung nur auf Bundesebene erfolgen.

Im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) heißt es wörtlich:

Im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) heißt es wörtlich:

  • Die GMK fordert den Bundesgesetzgeber auf, umgehend klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten in den in § 28b Absatz 2 Infektionsschutzgesetz IfSG genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend ist.

  • Zudem fordert die GMK den Bundesgesetzgeber umgehend zu einer entsprechen Korrektur der gesetzlichen Regelung auf.

  • Die Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass bis dahin die Regelungen in §28b Absatz 2 im vorgenannten Sinne für Immunisierte nicht angewendet werden. Dies gilt auch für das Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten.

  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Testverordnung dahingehend anzupassen, dass eine vollständige Refinanzierung aller sich aus § 28b Absatz 2 ergebenden Testpflichten verbunden ist.

Eine generelle tägliche Testpflicht aller geimpften und genesenen Beschäftigten erscheine  unangemessen. Zudem bestünden inzwischen zunehmende Zweifel, ob die umfangreichen Testpflichten durch eine ausreichende vorherige Abklärung der verfügbaren Testkapazitäten abgesichert seien.

Hinzu komme, dass die Testverordnung des Bundes die Anzahl der abzurechnenden Schnelltests auf eine Quote pro Bewohner begrenzt. Hier müsse eine Refinanzierung der Tests über die Begrenzungen hinaus sichergestellt sein. Das Gleiche gelte im Übrigen für die steigenden Materialkosten.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.