Gemeinsamer Bundesausschuss

Telefonische AU bis zum 31. Dezember verlängert

LL/pm
PraxisGesellschaft
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregeln zur telefonischen Krankschreibung und zur telefonischen Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung bis zum 31. Dezember verlängert.

Aufgrund der leichten Übertragbarkeit der Delta-Variante des Coronavirus und der zu langsam voranschreitenden Impfung der Bevölkerung sollen die erneut verlängerten Sonderregeln weiterhin helfen, Kontakte zu vermeiden und potenzielle Infektionsrisiken zu minimieren.

Auch im Hinblick auf die bevorstehende Erkältungs- und Grippesaison sollen Arztpraxen weiter entlastet werden. Die Verlängerung betrifft die Sonderregeln, deren Geltungsdauer nicht an die epidemische Lage nationaler Tragweite geknüpft ist, sondern vom G-BA befristet beschlossen wird.

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