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Gemeinsamer Bundesausschuss

Telefonische AU bis zum 31. Dezember verlängert

Der G-BA hat die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten, für ärztlich verordnete Leistungen sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung um weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Adobe Stock_M. Schuppich
LL/pm
Gesellschaft
Praxis
COVID-19-Pandemie
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregeln zur telefonischen Krankschreibung und zur telefonischen Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung bis zum 31. Dezember verlängert.

Aufgrund der leichten Übertragbarkeit der Delta-Variante des Coronavirus und der zu langsam voranschreitenden Impfung der Bevölkerung sollen die erneut verlängerten Sonderregeln weiterhin helfen, Kontakte zu vermeiden und potenzielle Infektionsrisiken zu minimieren.

Auch im Hinblick auf die bevorstehende Erkältungs- und Grippesaison sollen Arztpraxen weiter entlastet werden. Die Verlängerung betrifft die Sonderregeln, deren Geltungsdauer nicht an die epidemische Lage nationaler Tragweite geknüpft ist, sondern vom G-BA befristet beschlossen wird.

LL/pm

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