Telefonische Krankschreibung bis Ende März 2021 möglich
Mit dieser Maßnahme sollen Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen aus den bereits überlasteten Arztpraxen ferngehalten und so das potenzielle Infektionsrisiko gesenkt werden. Die Krankmeldung per Telefon bleibt auch über den Jahreswechsel hinaus das Mittel der Wahl.
Dafür müssen sich die niedergelassenen Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist. Eine Verlängerung der Krankschreibung um weitere sieben Tage ist möglich.
Der Beschluss zur Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.