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Gemeinsamer Bundesausschuss

Telefonische Krankschreibung bis Ende März 2021 möglich

Ein weiteres Mal wird die Sonderregelung zur telefonischen Krankmeldung bei leichten Atemwegserkrankungen verlängert – über den Jahreswechsel hinaus bis Ende März 2021. Adobe Stock_nmann77
LL/pm
Politik
COVID-19-Pandemie
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Der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung um ein weiteres Quartal bis zum 31. März 2021 verlängert.

Mit dieser Maßnahme sollen Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen aus den bereits überlasteten Arztpraxen ferngehalten und so das potenzielle Infektionsrisiko gesenkt werden. Die Krankmeldung per Telefon bleibt auch über den Jahreswechsel hinaus das Mittel der Wahl.

Dafür müssen sich die niedergelassenen Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist. Eine Verlängerung der Krankschreibung um weitere sieben Tage ist möglich.

Der Beschluss zur Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

LL/pm

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