Telefonische Krankschreibung soll dauerhaft zurückkommen
Demnach hat sich die Regierungskoalition auf Änderungen verständigt, die an das geplante Gesetz zur Eindämmung von Arzneimittelengpässen angehängt werden sollen. Eine erstmalige Krankschreibung wegen einer akuten Erkrankung wird dann nicht nur in der Praxis und via Videosprechstunde, sondern auch per Telefon einmalig möglich sein.
Ärzte sollen konkret bei Patienten, die keine schweren Krankheitssymptome haben, nach einer telefonischen Beratung eine Arbeitsunfähigkeit feststellen können. Diese Möglichkeit sei jedoch „auf in der jeweiligen ärztlichen Praxis bekannte Patientinnen und Patienten“ zu beschränken, heißt es wörtlich im neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
Die Regelung habe sich während der Pandemie „in der Praxis als sinnvolle Entlastung erwiesen sowohl der Ärztinnen und Ärzte als auch für die Patientinnen und Patienten sowie insbesondere für Eltern mit kranken Kindern“, heißt es zur Begründung in dem Änderungsantrag.