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Corona-Sonderregelung verlängert

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Die Sonderregelung soll vor allem die besonders gefährdeten Risikogruppen schützen. Sie wird laut G-BA auch deshalb nochmals gebraucht, weil Videosprechstunden nicht überall angeboten werden. auremar - stock.adobe.com
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Politik
COVID-19-Pandemie
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Bis Ende November 2022 ist eine telefonische AU-Bescheinigung wieder möglich. Ärzte können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, per Telefon bis zu sieben Tage krankschreiben.

Angesichts steigender Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wieder aktiviert. Sie gilt vorerst ab sofort und befristet bis zum 30. November 2022.

Die AU kann einmalig telefonisch für sieben tage verlängert werden

Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.

Der G-BA will damit volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten – auch angesichts der ab Herbst bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison – vermeiden. Mit dem Reaktivieren der telefonischen Krankschreibung liege in den nächsten Monaten eine einfache, erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Lösung vor, heißt es beim G-BA dazu weiter.

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