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Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Thüringer Bündnis der Heilberufe warnt vor Versorgungslücken

sth
Politik
Um eine wohnortnahe Versorgung zu sichern, sind aus Sicht des Bündnisses Änderungen am GKV-Spargesetz nötig. Das forderten die Heilberufe auch in einem Gespräch mit der Thüringer Gesundheitsministerin.

Der Gesetzentwurf gefährde insbesondere die ambulante Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum und verschärfe bestehende Engpässe, betonten die Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe in dem Treffen mit Ministerin Katharina Schenk.

Landespolitik signalisiert Unterstützung für die Gesundheitsberufe

Die SPD-Politikerin zeigte sich offen für die Kritik der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten und anderer Fachkräfte aus der Gesundheitsversorgung in Thüringen. „Gesundheitsministerin Schenk teilt die Bedenken und sichert ihre Unterstützung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu. Entsprechende Änderungsanträge auf Basis der Rückmeldungen wurden bereits in den Bundesrat eingebracht“, teilte das Bündnis mit.

Abschied vom 20-Minuten-Ziel der Landesregierung?

Bereits in einem offenen Brief an Vertreterinnen und Vertreter der Landespolitik sowie Bundestagsabgeordnete aus Thüringen hatten die Heilberufe kritisiert, „dass das geplante Gesetz die Gesundheitsversorgung an finanziellen Grenzen statt am medizinischen Bedarf der Patienten ausrichtet“. Für ein Flächenland wie Thüringen mit einer stark alternden Bevölkerung werde das „dramatische“ Folgen haben.

Mit vermutlich länger werdenden Wartezeiten stehe das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zudem im Widerspruch zum Ziel eines „20-Minuten-Landes“, das die Thüringer Landesregierung sich auf die Fahne geschrieben hatte. Das Konzept beinhaltet, dass alle Bürgerinnen und Bürger Thüringens innerhalb von 20 Minuten die benötigte ärztliche Versorgung oder eine Apotheke erreichen können sollen.

KFO-Versorgung von 11.300 Kindern und Jugendlichen massiv bedroht

Die Thüringer Zahnärzteschaft, die sich in dem Bündnis der Heilberufe engagiert, greift die Kritik an den Regelungen für die kieferorthopädische Versorgung von gesetzlich Versicherten auf. Solche Behandlungen sollen dem GKV-Spargesetz zufolge künftig nur noch von Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten erbracht werden dürfen.

Kammer und KZV warnen in diesem Zusammenhang, dass derzeit rund 90 Praxen ohne Fachzahnarzt-Titel für Kieferorthopädie etwa 11.300 Kinder und Jugendliche im Bundesland behandeln. Diese Behandlungskapazitäten würden mit der geplanten Regelung ersatzlos wegfallen.

KZV-Chef Karst: „Ethisch unverantwortliche Rationierung“

Dr. Knut Karst, Vorstandsvorsitzender der KZV Thüringen, mahnt: „Bereits heute ist die kieferorthopädische Versorgung in weiten Teilen Thüringens sehr angespannt.“ So arbeite im Landkreis Sonneberg aktuell kein einziger Kieferorthopäde. Eine Nullversorgung drohe mit dem neuen Gesetz auch im Landkreis Eichsfeld, weitere sieben Kreise würden in eine Unterversorgung abrutschen.

„Wenn eine kieferorthopädische Behandlung nur noch dort möglich ist, wo genügend Fachzahnärzte ansässig sind, entscheidet künftig der Wohnort über den Zugang zur medizinischen Versorgung. Das ist eine ethisch absolut unverantwortliche Rationierung der medizinischen Versorgung unserer Kinder“, gibt Karst in Richtung Politik zu bedenken.

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