TI-Anbindung: Erstattung der Kosten für ermächtigte Ärzte geregelt
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich mit den Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf eine Übergangslösung verständigt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die KVen bis zum 31. Dezember 2020 die Auszahlung der Pauschalen für die TI für ermächtige Ärzte und Einrichtungen übernehmen. Danach übernimmt die DKG diese Aufgabe.
Die Übergangslösung gilt ausschließlich für Ermächtigte, die mit ihrer Praxis oder Einrichtung bereits an die TI angeschlossen sind sowie für die, die noch im alten Jahr die TI-Technik bestellt haben und demnächst installiert bekommen.
Dazu wurde die TI-Finanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband rückwirkend zum 1. Januar 2019 angepasst. Dies wurde erforderlich, da die Finanzierungsvereinbarung zwischen Krankenkassen und DKG widersprüchliche Regelungen enthielt.
Kostenerstattung für MVZ läuft ausschließlich über die KVen
Durch die Anpassungen wurde jetzt auch klargestellt, dass die Kostenerstattung für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ausschließlich über die KVen läuft. Eine Abrechnung über die DKG ist nicht möglich. Andere ermächtigte Einrichtungen erhalten die Kostenerstattung immer über die Regelungen der DKG-TI-Finanzierungsvereinbarung, unabhängig davon, ob sie an die IT-Strukturen eines Krankenhauses angeschlossen sind.
Von daher entfällt die Vorgabe, dass MVZ und andere ermächtigte Einrichtungen unter Umständen eine Verzichtserklärung an die KVen oder die KBV hätten senden müssen. Die DKG wird ihre TI-Finanzierungsvereinbarung ebenfalls entsprechend anpassen.
Hintergrund: Ermächtigte Ärzte
Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Gesundheitsberichterstattung des Bundes