Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr sicher
Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff ist nicht mehr sicher
Im Ergebnis der Untersuchung „konnte der Verdacht bezüglich einer erbgutschädigenden Wirkung von Titandioxid-Partikeln nicht entkräftet werden“, heißt es in den Hinweisen des BfR. Aus diesem Grund und zahlreichen Unsicherheiten über die molekularen Wirkungen von (Nano-)Titandioxid kamen die Experten der EFSA zu der Einschätzung, „dass die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann".
Nicht betroffen: Zahnpasten, Kometik, Sonnencremes
Die Bewertung der EFSA-Experten könnte nun zu einem EU-weiten Verbot von E171 führen. Betroffen wären Lebensmittel wie beispielsweise Süßwaren oder Überzüge, denen der Zusatzstoff beigemengt ist. Kosmetikprodukte und Zahnpasten, in denen Titandioxid unter der Bezeichnung CI 77891 ebenfalls enthalten ist, sind vorerst nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind Sonnencremes, die Titandioxid zum UV-Schutz enthalten – nach derzeitigen Erkenntnissen wird der Stoff über die Haut nicht in den Körper aufgenommen.