TK schaltet Video-App frei
Behandlungen sind für acht Indikationen möglich
Behandlungen sind für acht Indikationen möglich: Gastroenteritis, grippaler Infekt, Migräne, Rückenschmerzen, Rotatorenmanschettenläsion, Tennisellenbogen, unterer Harnwegsinfekt und Erkrankungen der oberen Atemwege.
Bislang stand das Angebot nur TK-Versicherten zur Verfügung, die mit COVID-19 infiziert sind beziehungsweise bei denen der Verdacht auf eine Infektion bestand.
Das eRezept geht per QR-Code an die Apotheke
Bei Arzneimittelverordnungen können die Versicherten in der TK Doc-APP zwischen einem klassischen Papierrezept und einem elektronischen Rezept wählen. Hierzu erhält der Versicherte einen QR-Code auf sein Smartphone, den er direkt an eine der teilnehmenden Apotheken weiterleiten kann. Durch den Botendienst der Apotheken ist auch eine Lieferung nach Hause inklusive einer kontaktlosen Übergabe des Arzneimittels möglich. Die TK unterstützt ihre Versicherten bei Bedarf mit einer speziellen Hotline, wenn sie eine Apotheke suchen, bei der sie auch digitale Rezepte einlösen können.
Eine Krankschreibung ist bis zu drei Tagen möglich
Auch eine Krankschreibung ist bis zu einer Dauer von drei Tagen möglich. Auf Wunsch des Versicherten erfolgt die Übermittlung an die TK auf elektronischem Weg. Der Versand der Durchschläge für den Versicherten und den Arbeitgeber muss derzeit aus rechtlichen Gründen noch auf dem Postweg erfolgen.
Auf Nachfrage der zm erklärte ein Pressesprecher der TK, dass die Kasse für den Service einen Selektivvertrag nach §140 SGB V mit der ife Gesundheits-GmbH in Nehmten geschlossen habe. Dieser externe Dienstleister sei derzeit mit sechs niedergelassenen Vertragsärzten aus dem Bereich der KV Schleswig-Holstein mit vertraglich entsprechende Kapazitäten eingekauft, um die TK-Onlinesprechstunde anzubieten. Die Zahl der Ärzte werde entsprechend der Nachfrage ausgebaut.
Sechs niedergelassene Vertragsärzte arbeiten derzeit mit der TK
Auch die Einbindung von weiteren Ärzten und Apotheken in das Netz sei geplant oder erfolge bereits. Weiter führt der Sprecher an, dass das Projekt keine Konkurrenz für anderen Ärzte und Apotheken sein soll. Das Angebot verstehe sich als offenes Konzept, bei dem zusätzliche Partner willkommen seien. Der zahnärztliche Bereich sei nicht Bestand des Angebots. Die freie Arztwahl bleibe selbstverständlich unberührt davon, so der Sprecher weiter. Jeder Versicherte könne frei entscheiden, zu welchem Arzt er gehe und ob er sich von einem örtlichen Arzt per Video oder per Praxisbesuch behandeln lasse oder ob er das TK- Angebot der Fernbehandlung nutze.
Wie die TK weiter mitteilt, arbeitet sie an einem flächendeckenden Ausbau des Fernbehandlungs-Netzes und der Anbindung weiterer Apotheken und Arztpraxen. Das Netz verstehe sich nicht als Konkurrenz für die anderen Apotheken oder Arztpraxen sein, sondern als Ergänzung.