Trotz Reformbedarf: Novellierung der GOÄ weiter offen
Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von CDU/CSU (BT Drucksache 20/2934) ein, dass die jetzige GOÄ das aktuelle medizinische Leistungsgeschehen weder in Bezug auf die Leistungsbeschreibungen noch hinsichtlich der Bewertung der Leistungen adäquat abbildet. Ob es eine Novellierung noch in der laufenden Legislaturperiode geben werde, sei aber offen, heißt es in der Antwort.
Die Defizite ließen sich mit den in der GOÄ vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten - analoge Bewertung nicht in der GOÄ aufgeführten Leistungen, Möglichkeiten der Steigerung und abweichender Vereinbarung der Vergütung - zwar grundsätzlich in Teilen ausgleichen. Dadurch erhöhe sich aber zunehmend auch das Risiko der Intransparenz und Streitanfälligkeit der Abrechnung privater Leistungen. Insofern teile sie die Einschätzung der Unionsfraktionen zu den Defiziten der aktuellen GOÄ, so die die Bundesregierung.
Das Leistungsgeschehen wird nicht abgebildet
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der PKV-Verband würden derzeit einen gemeinsamen Vorschlag für eine GOÄ erarbeiten, der als fachliche Grundlage für eine Modernisierung herangezogen werden könnte, heißt es dort weiter. Diese hätten mitgeteilt, dass die Verhandlungen über die Preise noch nicht vollständig abgeschlossen seien. Sobald der gemeinsame Vorschlag vollständig vorliege, werde er geprüft und entschieden, ob oder inwieweit eine Reform der GOÄ auf dieser Grundlage erfolgen kann. Dabei würden auch mögliche Auswirkungen auf das duale Versicherungssystem berücksichtigt.
Preisverhandlungen sind wohl noch nicht abgeschlossen
Die Unionsfraktionen wollten weiterhin wissen, ob die Bundesregierung durch die Umsetzung einer novellierten GOÄ eine Verschiebung von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung sehe. Veränderungen in der Vergütung von ärztlichen Leistungen könnten mittelbar Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen des dualen Krankenversicherungssystems haben, heißt es dazu in der Antwort. Das betreffe etwa die Frage des individuellen Zugangs zu ärztlichen Leistungen, aber auch systemische Fragen des Wettbewerbs.
Die Frage, ob eine veraltete GOÄ einen Einfluss auf die Anzahl der niedergelassenen Ärzte hat, verneint die Bundesregierung. Insbesondere ließen verfügbare Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung der Arztpraxen keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Erträge der Arztpraxen erkennen, schreibt sie in ihrer Antwort.
Die Frage der Unionsfraktion, ob die Bundesregierung es für notwendig erachtet, die GOÄ an den Digitalisierungsprozess anzupassen, verneint diese. Ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen und Diensten könnten im Wesentlichen bereits auf Basis der Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) über die GOÄ abgerechnet werden. Insofern sehe die Regierung derzeit keinen spezifischen dringenden Anpassungsbedarf.
Im Mai hatte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf dem Deutschen Ärztetag in Bremen das Leistungsverzeichnis des GOÄ-Entwurfs überreicht. Da hatte Lauterbach den Ärzten „eine vorurteilsfreie Prüfung“ des Entwurfs zugesichert. Die GOÄ-Novelle wurde auch unter Lauterbachs Vorgänger Jens Spahn (CDU) nicht umgesetzt. Die aktuell gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde in den Jahren 1996 und 2020 lediglich in geringem Umfang teilnovelliert.