Wie geht es weiter mit der GOÄ-Novelle?
Nach einer möglichen Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage. Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, ob bei einer Novellierung der GOÄ eine Verschiebung von der privaten Krankenversicherung (PKV) zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegeben sei, ob sich der Ärztemangel durch eine Reform verschärfen könnte und die GOÄ auch zukünftig den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und das gesamte ärztliche Leistungsspektrum abbilden werde.
GOÄ seit 1982 nicht grundlegend angepasst
Für alle Beteiligten – Patientinnen und Patienten, Krankenversicherer, Beihilfe und Ärzteschaft sowie für die Medizinischen Fachangestellten in den Praxen – führe dies nach Einschätzung der Fragesteller zu Verunsicherungen, Prüfaufwand und Rechtsstreitigkeiten, da die aktuell gültige GOÄ kaum mehr nachvollziehbare, teilweise auch schon wieder veraltete Analogbewertungen enthalte und eine adäquate Abbildung moderner und innovativer Leistungen nicht ermögliche.
Hinzu komme, dass die derzeit geltende GOÄ nach Ansicht der Fragesteller in keiner Weise auf die laufende Digitalisierung im Gesundheitswesen zugeschnitten sei. Dies alles belaste das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig, heißt es in der Fragestellung.
Gemeinsamer GOÄ-Entwurf von Ärzten, PKV und Beihilfe liegt vor
Die Fragesteller verweisen darauf, dass Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfekostenträger in den letzten Jahren einen gemeinsamen Entwurf einer neuen GOÄ erarbeitet haben, der das gesamte ärztliche Leistungsspektrum modern, transparent, nachvollziehbar und rechtssicher abbilde und der durchgängig betriebswirtschaftlich kalkulierte Gebührenordnungsvorschläge beinhaltet. Der neue Entwurf sehe zudem durch die Einführung einer Gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) eine regelmäßige Anpassung der GOÄ an den Fortschritt der Medizin und die Kostenentwicklungen vor.
Dieser Vorschlag zur GOÄ-Novelle beinhalte bereits Kernempfehlungen der von der Bundesregierung 2019 eingesetzten Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV), wie beispielsweise die Förderung der sprechenden Medizin sowie einen Mix aus Einzelleistungen und Komplexen. Darüber hinaus garantiere der Entwurf eine umfassende Abbildung von Leistungen aus den Bereichen E-Health und Digitalisierung.
Die Antragsteller weisen ferner darauf hin, dass dem Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, im Mai 2022 auf dem Deutschen Ärztetag in Bremen das Leistungsverzeichnis des GOÄ-Entwurfes überreicht worden sei. Hierbei habe der Bundesminister den Initiatoren „eine vorurteilsfreie Prüfung“ des Entwurfs zugesichert. Die GOÄ-Novelle wurde auch unter Lauterbachs Vorgänger Jens Spahn (CDU) nicht umgesetzt.
Unterzeichnet ist die Anfrage von Friedrich Merz, Oppositionsführer und Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU im Bundestag und der gesamten Fraktion. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.