Über 100.000 COVID-Fälle als Berufskrankheit
Seit Beginn der Pandemie hat die gesetzliche Unfallversicherung bei 103.244 Versicherten COVID-19 als Berufskrankheit und bei 10.202 Versicherten als Folge eines Arbeits- oder Schulunfalls anerkannt.
Alleine von Januar bis Juni 2021 wurden 78.294 berufsbedingte COVID-19-Erkrankungen festgestellt, meldet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Insbesondere Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege gehören zu den Betroffenen. Bis Ende August 2021 starben bisher 84 Versicherte infolge einer COVID-19-Erkrankung.
218 anerkannte Fälle in der Zahnmedizin
Die meisten berufsbedingten COVID-19 Fälle im Gesundheitssektor gab es der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zufolge in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Hier waren es bis Ende August 2021 über 40.000 Fälle in Kliniken und mehr als 44.000 in der Pflege - wovon je mehr als 29.000 Fälle anerkannt wurden. In der Zahnmedizin gab es laut BGW bis Ende August 2021 insgesamt 520 meldepflichtige Verdachtsmeldungen auf eine Berufskrankheit. Hiervon hat die BGW 218 Fälle anerkannt.
Trotz umfassender Schutzmaßnahmen hätten sich viele Menschen bei der Arbeit angesteckt, vor allem im Gesundheitswesen, erklärt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy. Bislang würden jedoch noch ausreichende Daten fehlen, um die Folgewirkungen abzuschätzen. Vor allem sei noch unklar, wie viele Versicherte an Long-COVID leiden.
Ab wann gilt Corona als Berufskrankheit?
Die Infektion wurde mit einem positiven PCR-Test nachgewiesen,
die Erkrankung ist ausgebrochen ist (es gibt mindestens leichte Symptome),
und es ist nachweisbar, dass sich der Arbeitnehmer bei der Arbeit infiziert hat.