Finanzielle Unterstützung auch für Zahnärzte

Überbrückungshilfe III startet

LL/pm
Mit der neuen Überbrückungshilfe können Freiberufler finanzielle Unterstützung bis Ende Juni 2021 beantragen. Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte können die Hilfen beantragen.

Jetzt startet die Überbrückungshilfe III, die unter anderem Angehörige der Freien Berufe mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent wirtschaftlich unterstützt. Bis Ende Juni 2021 können auch Zahnärztinnen und Zahnärzte die Hilfen beantragen. Diesmal, so das Versprechen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), sollen diese schneller und unkomplizierter ankommen.

So geht´s

Unternehmen können Anträge wie bisher bei der Überbrückungshilfe II und den außerordentlichen Wirtschaftshilfen elektronisch durch prüfende Dritte, also Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte über die Überbrückungshilfe-Plattform stellen. <link url="https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ueberbrueckungshilfe-lll.html" import_url="https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ueberbrueckungshilfe-lll.html _blank external-link-new-window" follow="follow" seo-title="" target="new-window">

Die online gestellten Anträge werden von den Bewilligungsstellen der Länder bearbeitet. Durch eine vorgelagerte digitale Prüfung soll das Verfahren ab jetzt schneller gehen.

Wie viel wird erstattet? Was wird erstattet?

Wie viel wird erstattet?

  • Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent: Es werden bis zu 90 Prozent der monatlichen Fixkosten erstattet.

  • Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent – 70 Prozent: Es werden bis zu 60 Prozent der monatlichen Fixkosten erstattet.

  • Umsatzeinbruch zwischen 30 Prozent – 50 Prozent: Es werden bis zu 40 Prozent der monatlichen Fixkosten erstattet.

Was wird erstattet?

  • Mieten und Pachten

  • Finanzierungskosten

  • Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent

  • bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro,

  • Marketing- und Werbekosten

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Weitere Informationen über die Überbrückungshilfe III finden Sie hier .

Jeder vierte Freiberufler gibt an, dass der bisher entstandene wirtschaftliche Schaden „existenzbedrohend” ist. Nachdem sich die Lage BFB-Angaben zufolge im Sommer etwas entspannt hat, verschlechterte sich damit im Winter erneut.

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