Umsatz in den Arztpraxen sank
Das Minus des Honorarumsatzes je Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal betrug demnach durchschnittlich 0,7 Prozent. Die Zahl der Behandlungsfälle je Praxis sank um 1,7 Prozent. Das geht aus dem aktuellen Honorarbericht 2022 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.
Im fachärztlichen Bereich reduzierte sich der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt beziehungsweise Psychotherapeut im dritten Quartal 2022 um 0,9 Prozent. Die Behandlungsfallzahl betrug -0,2 Prozent. Der Umsatz pro Behandlungsfall stieg um 1,0 Prozent auf durchschnittlich 78,54 Euro. Im hausärztlichen Versorgungsbereich hingegen verringerte sich der Umsatz je Arzt im Bundesdurchschnitt um 0,3 Prozent. Die durchschnittliche Behandlungsfallzahl sank um 1,4 Prozent. Der Umsatz je Behandlungsfall stieg um durchschnittlich 1,1 Prozent auf 68,78 Euro im Quartal.
Die Entwicklung der Gesamtvergütung
Die Gesamtvergütung, also das Geld, das für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung steht, erhöhte sich im dritten Quartal 2022 um rund 300 Millionen Euro. Das ist ein Plus von 2,9 Prozent. Gewachsen ist vor allem die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), aus der der Großteil der Leistungen vergütet wird mit plus 3,6 Prozent. Die extrabudgetäre Vergütung stieg um 1,9 Prozent.
Allerdings ist die Vergleichbarkeit pandemiebedingt eingeschränkt, merkt die KBV an. Bei der Bewertung der Daten für das dritte Quartal 2022 ist zu beachten, dass diese aufgrund der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die vertragsärztliche Versorgung nur eingeschränkt mit denen der Vorjahresquartale vergleichbar sind.
Das Nettoeinkommen beträgt durchschnittlich 25,5 Prozent des Honorarumsatzes, erläutert die KBV. Aus den übrigen 74,5 Prozent des Honorarumsatzes finanziert der Arzt die Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen und medizinische Geräte. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch.