Unentschuldigt verpasste Termine: Gassen will Patienten sanktionieren
Für Gassen, ist es nicht länger tolerierbar, wenn derartige Termine versäumt werden. "Das können wir nicht einfach hinnehmen, schließlich fehlt die reservierte Behandlungszeit anderen Patienten", betonte Gassen in einer KBV-Mitteilung. "Möglich wäre auch, dass die Ärzte die entgangenen Zuschläge in Rechnung stellen und die Kassen sich das Geld dann vom Versicherten zurückholen", sagte er.
"Termingarantie verlangt Termintreue"
Durch die Terminservicestellen werde man erstmals eine genaue Statistik erhalten, da in der Datenbank erkennbar sei, wenn ein Patient Termine unentschuldigt verpasse. Sollte das Problem größer sein als bisher angenommen, käme der Gesetzgeber gar nicht mehr daran vorbei, Sanktionen einzuführen.
Gassen: "Es kann nicht sein, dass nur den Ärzten Verpflichtungen auferlegt werden. Die von uns eingeforderte Termingarantie verlangt Termintreue auf Seiten der Patienten."
Die Terminservicestellen haben im vergangenen Jahr nach Angaben der KBV rund 222.000 Termine vermittelt. "Gemessen an der Zahl von einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten jährlich ist der Anteil der Patienten, die keinen Termin finden und sich daher an die Servicestellen wenden, verschwindend gering", resümierte Gassen. Lediglich in 159 Fällen (0,7 Prozent) hätten die Terminservicestellen nicht innerhalb der vorgeschriebenen vier Wochen einen Termin vermitteln können.
"In derartigen Fällen handelt es sich in der Regel um Termine bei seltenen Spezialisten. Die gibt es dann im Krankenhaus vor Ort auch nicht, sondern ohnehin nur in Universitätskliniken." Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, das Anfang Mai in Kraft treten soll, werden die Terminservicestellen weiter ausgebaut. So sollen sie demnächst auch Termine bei Hausärzten vermitteln.