Mindestens 500 Euro für Mitarbeiter im Gesundheitswesen

Union fordert Zuschuss für ZFA und MFA

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Angesichts der gestiegenen Verbraucherpreise fordert die CDU/CSU-Fraktion einen Zuschuss von mindestens 500 Euro für Mitarbeiter im Gesundheitswesen.

Mit dem Zuschuss sollen Berufsgruppen bedacht werden, die nicht vom Coronabonus profitiert haben, wie aus dem Antrag (20/5809) der Fraktion hervorgeht. Der Zuschuss soll für Beschäftigte im stationären und ambulanten Bereich sowie in der Somatik und Psychosomatik gewährt werden.

Ziel sei, eine Ungleichbehandlung von Beschäftigten zu vermeiden

Die Bundesregierung müsse eine Ungleichbehandlung von Beschäftigten vermeiden, die im Zuge der Corona-Pandemie im Gesundheitswesen eine besondere Leistung erbracht hätten und weiterhin erbringen. Zudem solle anerkannt werden, dass die Beschäftigten im Gesundheits- und Rettungswesen von den gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders betroffen seien.

Die Bundesregierung habe es in den vergangenen Monaten trotz mehrfacher Aufforderung aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion versäumt, das Pflegebonusgesetz rechtzeitig entsprechend nachzubessern und zu vervollständigen. Dieses Vorgehen sei "weder nachvollziehbar noch sachgerecht, denn so werden wichtige Leistungsträger im Gesundheitswesen ignoriert und auf lange Sicht in einem ohnehin von hoher Arbeitsbelastung geprägten Sektor zusätzlich demotiviert". Die Folge sei zudem eine Spaltung von Beschäftigten innerhalb gemeinsamer Arbeitseinheiten.

Die Regierung habe versäumt, das Pflegebonusgesetz rechtzeitig nachzubessern

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel soll dem Antrag zufolge unverzüglich ein Zuschuss von mindestens 500 Euro für Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte, Beschäftigte in der Notfallmedizin, Beschäftigte im Rettungsdienst, in Ambulanzen, Herzkatheterlaboren, in den diagnostischen Abteilungen, für das Pflegepersonal in Dialysezentren, Beschäftigte im klinischen Reinigungswesen, Pflegehilfskräfte, für Auszubildende in Pflegefach-, Pflegehelfer- und Gesundheitsberufen aller Lehrjahre sowie für Beschäftigte in Krankenhäusern, in denen weniger als die von der Bundesregierung geforderten Beatmungsfälle behandelt wurden, auf den Weg gebracht werden.

Der aktuelle Antrag nimmt Bezug auf einen Antrag der Union aus März 2022 und soll nach aktuellem Stand am 15. März 2023 im Bundestag beraten werden. Für die Debatte ist laut Tagesordnung rund eine Stunde angesetzt.

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