Union rügt Rotstift bei Parodontitistherapie
Während die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart hätten, Vorsorge und Prävention zum Leitbild der Gesundheitspolitik zu erheben, setze sie mit ihrem Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 bei der Prävention den Rotstift an. „Darüber hinaus entzieht das GKV-FinStG der gerade erst eingeführten, präventionsorientierten Parodontitistherapie für den zahnärztlichen Bereich in 2023 und 2024 finanzielle Mittel.“
Für die GKV-Versicherten gewährleiste die im Juli 2021 in Kraft getretene PAR-Richtlinie die systematische Behandlung der Parodontitis nach dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse und ohne Zugangsbeschränkungen für die Versicherten.
„Die dem GKV-FinStG gesetzten Ziele wären somit mittel- bis langfristig ad absurdum geführt“
Alle Beteiligten im Rahmen des Beratungsverfahrens im G-BA – GKV-Spitzenverband, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Patientenvertretung – seien dabei von einem bis dato bestehenden deutlichen Missverhältnis zwischen der Anzahl der Erkrankungen zur Anzahl der notwendigen Behandlungen ausgegangen. So habe der GKV-Spitzenverband prognostiziert, dass die aus der neuen G-BA-Richtlinie resultierenden Verbesserungen für die GKV-Versicherten zu Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung in einem mittleren bis hohen dreistelligen Millionenbetrag jährlich führen. „Damit wären die von der Regierungskoalition [...] mit dem GKV-FinStG gesetzten Ziele nach Ansicht der Fragesteller mittel- bis langfristig ad absurdum geführt“, bilanziert die Union in ihrer Anfrage.
Die Abgeordneten wollten darüber hinaus wissen, wann die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag genannten „konkreten Maßnahmenpakete“ zu den Themen Alterszahngesundheit, Diabetes, Einsamkeit, Suizid sowie klima- und umweltbedingte Gesundheitsschäden umsetzen will.