10-Punkte-Papier

Union will bei der gematik stärker eingreifen

ck/pm
Die Union will bei der Digitalisierung stärker die Führung übernehmen: Unter anderem willl sie die gematik neu ausrichten, weil die Akteure der Selbstverwaltung sich zu oft gegenseitig blockiert hätten. Wenn nötig, müsse die Politik auch "korrigierend" eingreifen.

„Klar ist: Bei der Digitalisierung brauchen wir in dieser Legislatur mehr Rechtsklarheit, mehr Teamgeist, vor allem aber auch mehr politische Führung und Ordnung“, sagte Gesundheitspolitiker Tino Sorge (CDU), der das Papier erarbeitete. „Digitaler Fortschritt darf nicht länger durch zeitliche Verzögerungen, unklare Zuständigkeiten oder Rechtsunsicherheit ausgebremst werden.“

Die 10 Punkte des Positionspapiers

Die 10 Punkte des Positionspapiers

Gefordert sei eine konsequente Einführung der flächendeckenden Telematikinfrastruktur (TI) einschließlich ihrer Anwendungsformen wie der elektronischen Patientenakte. Dabei habe sich "die Umsetzung in der Selbstverwaltung in den vergangenen Jahren häufig als nicht genügend zielführend erwiesen, um die Digitalisierung wirksam und entschlossen voranzutreiben".

Die Selbstverwaltung enger begleiten - und wenn nötig eingreifen

Zu oft hätten sich die Trägerorganisationen in öffentlich ausgetragenen, zeitraubenden Konflikten gegenseitig blockiert, weshalb es erforderlich sei, dass die Politik die Selbstverwaltung bei der Umsetzung geplanter Digitalisierungsvorhaben eng begleitet und nötigenfalls auch korrigierend eingreift. 

"Wir setzen uns für eine Neuausrichtung der gematik ein, die ihren Stärken besser gerecht wird", heißt es unter Punkt 2 des Papiers. Künftig solle sie die Vorgabe praxistauglicher technischer Standards und Spezifikationen verantworten, um zur zentralen Instanz für Interoperabilität zu werden. Ebenso sollten die Verantwortlichkeiten bei der Betriebs- und IT-Sicherheit der Telematikinfrastruktur klarer festgelegt werden. 

Interoperabilität: "Isolierte Insellösungen wären kontraproduktiv"

Erforderlich sei außerdem, bereits im frühen Entwicklungsstadium digitaler Lösungen ein Höchstmaß an Interoperabilität sicherzustellen: "Isolierte Insellösungen wären kontraproduktiv." 

DSGVO: "Die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung muss hier gewahrt bleiben"

Was den Datenschutz betrifft, müsse die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf nationaler Ebene so wirken, dass sie die bestehenden Vorschriften nicht auf unzumutbare Weise verschärft. "Die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung muss hier gewahrt bleiben", heißt es unter Punkt 5.

Nach wie vor stehe es dem Patienten frei, seine Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen oder dies abzulehnen - ohne dass ihm Nachteile entstehen. "Unberührt bleibt in jedem Fall die ärztliche Schweigepflicht. Der Patient ist und bleibt – wie auch im Koalitionsvertrag verankert – Eigentümer seiner Daten." 

Ausdrücklich begrüßt wird in dem Papier, dass der Deutsche Ärztetag eine Neufassung der Musterberufsordnung beschlossen hat. Ziel sei, bei der Ausgestaltung von Telemedizin möchten wir für präzise und praxistaugliche Regeln sorgen.

Die Länder werden zudem aufgefordert, ihre Investitionen für eine digitale Versorgung im stationären Sektor und bei der Vernetzung mit ambulanten Leistungserbringern aufzustocken. Darüber hinaus sollten die Digitalisierungskosten im stationären Bereich künftig angemessen vergütet werden.

Lieferengpässe  bei den Konnektoren zeigen: Anbietervielfalt und Wettbewerb sind entscheidend für eine verlässliche Ausstattung

Klar sei, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht an Vergütungsstreitigkeiten scheitern dürfe. Die Lieferengpässe bei den Konnektoren für die TI hätten gezeigt, dass Anbietervielfalt und Wettbewerb entscheidend für eine verlässliche Ausstattung mit notwendigen Technologien seien. Die bisherige Vergabepraxis der gematik habe sich in dem Zusammenhang allerdings nicht bewährt: "Darum setzen wir uns für ein wettbewerbs- und marktfreundlicheres Modell ein."

Die Union will zeitnah einen fraktionsübergreifenden Austausch über konkrete Inhalte eines kommenden „E-Health-Gesetzes 2.0“ einleiten.

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