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"Unzutreffende, diffamierende Vorwürfe!"

pr/nh
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"Zahnärzte belehren nicht ordnungsgemäß über Kosten", lautet das Ergebnis einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW. Die KZBV setzt sich jetzt dagegen zur Wehr. In einem offenen Brief schreibt sie: "Die Ergebnisse sind nicht nachvollziehbar."

Im März hatte die Verbraucherzentrale NRW eine Umfrage über kostenpflichtige Zusatzleistungen beim Zahnarzt veröffentlicht. Darin werfen die Autoren Zahnärzten vor, ihre Patienten nicht ordnungsgemäß über Kosten bei Zusatzleistungen zu informieren (siehe zm-online:"Zahnärzte belehren nicht ordnungsgemäß über Kosten").

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Die Ergebnisse der Befragung kann die KZBV in weiten Teilen nicht nachvollziehen, stellt der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, in einem offenen Brief an die Verbraucherzentrale NRW klar. Sie deckten sich nicht oder allenfalls sehr bedingt mit vergleichbaren Daten, die der KZBV vorliegen.

Eßer wörtlich: „Dass Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte regelhaft gegen ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten verstoßen, halten wir für ebenso unzutreffend und diffamierend wie die Feststellung, dass es angeblich 'Defizite im Behandlungsprozedere' gibt. In Deutschland werden Jahr für Jahr Millionen von vertragszahnärztlichen Behandlungen in den Praxen erbracht und zugleich auch vielfach Privatleistungen durch Patienten ganz bewusst und aktiv nachgefragt, mit denen dann Zuzahlungen verbunden sind.“

Dass es mitunter zu vereinzelten Beschwerden kommt, sei bedauerlich und in nachweislich begründeten Einzelfällen auch berechtigt, sagt Eßer. Die tatsächliche Zahl solcher Fälle müsse aber in den Kontext der Gesamtzahl aller Behandlungen gestellt werden, bevor Pauschalurteile über einen angesehenen Berufsstand gefällt werden. Nicht jede Beschwerde eines Patienten sei automatisch berechtigt, es bedürfe immer der Überprüfung im Einzelfall.

"Wissenschaftliche Grundlage der Umfrage ist fraglich"

Kritisch hinterfragt Eßer auch die wissenschaftliche Grundlage der Umfrage. Dort findet sich kein Hinweis auf ein Verfahren der Zufallsauswahl der befragten Teilnehmer. Auch Informationen über Größe und Zusammensetzung der Bruttostichprobe fehlen. Eßer: "Leider haben wir in der Vergangenheit mit der Belastbarkeit solcher und ähnlicher Erhebungen sehr negative Erfahrungen machen müssen: Nicht selten kommt es zu erheblichen Verzerrungen bei den Ergebnissen im Hinblick auf das Ausmaß von - vermeintlichen oder tatsächlichen - Problemen bei der Aufklärung von Patienten.“

Eßer verweist auf erste Ergebnisse des Jahresberichts 2016 der zahnärztlichen Patientenberatung, der in Kürze veröffentlicht wird. Danach hatten insgesamt 14,3 Prozent der Eingaben/Beschwerden (n = 284) bei den zahnärztlichen Patientenberatungsstellen in den Ländern die mangelnde Aufklärung zu Behandlungskosten zum Inhalt. In 117 Fällen traf die Aussage des Patienten dann auch tatsächlich zu – in immerhin 67 Fällen jedoch erwiesenermaßen nicht (Die Anzahl der geprüften Fälle betrug n = 250, davon waren 66 Fälle nicht eindeutig zuzuordnen).

Der offene Brief der KZBV verweist zudem auf die Pflichten des Zahnarztes zur Information, Aufklärung und Beratung des Patienten im Vorfeld einer Behandlung. Die Einhaltung der Vorschriften werde durch die zahnärztlichen Organisationen überwacht, Verstöße würden geahndet.

Den offenen Brief finden Siehier.

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